Versicherungen für Unverheiratete: gemeinsame Policen

Hamburg (dpa/tmn) – Nur als Pärchen oder zu dritt, viert oder fünft mit Kindern und Stiefkindern: Familienmodelle gibt es viele. Alle haben eines gemeinsam: Paare können nach dem Einzug in die gemeinsamen Wohnung bei ihren Versicherungen sparen.

Denn oft spielt es keine Rolle, ob man geheiratet hat oder die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde. Manche Policen lassen sich zusammenlegen, wenn man nur zusammenwohnt.

Grundsätzlich unterscheiden Versicherer zwischen Single- und Familien-Policen. Single-Policen sind günstiger, versichern aber eben nur eine Person. Bei einer Familien-Police dagegen kann man Kinder und Lebenspartner mitversichern.

Wenn aus zwei Hausräten einer wird, scheint es nur naheliegend, aus zwei Hausratversicherungen eine zu machen. Dafür kündigt man eine der beiden Policen. Wichtig: Sobald die gekündigte Police endet, muss bei der weiter laufenden Hausrat-Police die Versicherungssumme angepasst werden, damit man nicht unterversichert ist, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg.

Beim Zusammenlegen der Hausratversicherung sollte nur einer der Partner Versicherungsnehmer sein, rät Frank Golfels, Präsident des Bundesverbands der Versicherungsberater in Bonn. «Dass sich beide in die Police eintragen lassen, ist nicht zwingend sinnvoll.» Denn nur der Versicherungsnehmer habe besondere Obliegenheiten und riskiert bei grob fahrlässigem Verhalten die Kürzung der Regulierungssumme.

Um sich die Haftpflichtversicherung zu teilen, muss sich einer der Partner beim anderen in die entsprechende Familien-Police eintragen lassen. In der Regel lasse sich die «jüngere» Haftpflicht-Police ohne Probleme vorzeitig kündigen, sagt Boss.

Beim Teilen der Haftpflicht lauert ein potenziell sehr teurer Stolperstein: Anders als bei Ehegatten haben Partner mit gemeinsamer Haftplicht untereinander keinen Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, etwa bei Personenschäden. Verletzt man zum Beispiel den Partner versehentlich schwerer, kann dessen Krankenkasse die Behandlungskosten einfordern.

Damit in dem Fall die Haftpflicht reguliert, muss die Police eine Klausel enthalten, wonach Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträgern, privaten Krankenversicherungen sowie Arbeitgebern mitversichert sind. «Fehlt diese Klausel, kann einen das im Ernstfall viel Geld kosten», warnt Christian Biernoth von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Um Versicherungen zusammenzulegen, genügt es in der Regel, der Versicherung den gemeinsamen Wohnsitz mitzuteilen. «So kann man seinen Partner im Versicherungsschein nachtragen lassen, wenn man schon über eine Familien-Police verfügt», erklärt Golfels.

Kritisch sieht Boss das Zusammenlegen von Unfallversicherungen. «Diese sollte man einzeln abschließen», sagt sie. Die Angebote auf den Markt für Einzelpersonen seien meist besser, auch weil sie viel flexibler auf die Lebensumstände anpassbar sind. Golfels hält an der Stelle dagegen: Gemeinsame Unfallversicherungen können sich durchaus lohnen, sagt er. «Einzelne Versicherer bieten hier etwa Rabatte, die eine gemeinsame Police letztlich günstiger machen können.»

Auch bei der Risikolebensversicherung sollte man genau abwägen, welche Police-Form gewählt wird. Grundsätzlich mache ein Abschluss Sinn, wenn der Verlust der Partners existenzbedrohende finanzielle Risiken birgt, sagt Biernoth. «Manchmal wird sie günstiger, wenn man zwei verbundene Leben absichert.» Dann zahlt die Versicherung jedoch nur einmal die Versicherungssumme aus – auch wenn beide Partner zur gleichen Zeit sterben, etwa bei einem Verkehrsunfall.

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(dpa)