Unwetterschäden melden: Am Telefon nur mit Zeugen

Mainz (dpa/tmn) – Wer etwa nach einem Unwetter Schäden der Versicherung meldet, sollte dies schriftlich tun. Es kann schon ein Fax genügen, wobei man den Sendebericht aufheben sollte, erklärt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Muss man aber ausnahmsweise Verhandlungen am Telefon führen, sind am besten Zeugen dabei und hören mit. Auch sollte man sich bei Leistungszusagen, die am Telefon gemacht werden, den Namen des Sachbearbeiters, seine Telefondurchwahl und Tag und Zeitpunkt des Gesprächs zur Dokumentation aufschreiben.

Fotocredits: Lukas Schulze

(dpa)