TÜV Rheinland QualitätsStandard Planer am Bau ermöglicht Umsetzung der erhöhten Anforderungen an Dokumentation der HOAI 2013

QualitätsManagement hilft bei Umsetzung HOAI 2013

(NL/7898161143) Die Einführung eines QM-Systems, z.B. nach dem TÜV Rheinland QualitätsStandard Planer am Bau (http://www.planer-am-bau.de), kann Architektur- und Ingenieurbüros helfen, die Anforderungen der HOAI 2013 leichter zu erfüllen.

Die HOAI 2013 erweitert die Dokumentationspflichten des Planers und verschiebt diese verstärkt in die einzelnen Leistungsphasen. So lässt sich seitens des Planungsbüros im Nachhinein leichter ein vereinbarter Status nachweisen, es erfordert jedoch einen planungsbegleitenden Mehraufwand. Dieser kann durch QM-Standards (z.B. Checklisten) reduziert werden – es wird nichts vergessen und es bleibt mehr Zeit für (kreative) Planungsarbeit.

Auch die Leistungsanforderungen an Terminplanung, Koordination und Kostenverantwortung sind bei der neuen HOAI gestiegen. U.a. ist eine formale Abnahme nunmehr Fälligkeitsvoraussetzung für das Honorar. In vielen Bestimmungen bzw. Paragrafen der HOAI sind neue zusätzliche Schriftlichkeitserfordernisse enthalten.

Die Einführung eines QualitätsManagements mit Definition von praxisorientierten Standards und Vorgaben, unterstützt z.B. durch Checklisten, kann helfen, diese zusätzlichen Leistungsanforderungen leichter und „rechtssicher“ umzusetzen. So geht die Rechtssprechung z.B. von einem so genannten Organisationsverschulden aus, wenn im Schadensfall nicht nachgewiesen werden kann, dass bestimmte organisatorische Maßnahmen getroffen waren, diesen Schaden im Vorhinein auszuschließen. Ein eingeführtes QM-System mit entsprechenden Regelungen kann im Zweifel vor Gericht schon ausreichen, um eine Schuldfrage abzuwenden.

Pressekontakt

Herr Knut Marhold

QualitätsVerbund Planer am Bau

Brunnenwiesen 9

73105

Dürnau

EMail: km@planer-am-bau.de
Website: http://www.planer-am-bau.de
Telefon: 49 7164.1498350
Fax: 49 7164.146089

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