Trotz Kontaktabbruchs: Kinder müssen für Eltern aufkommen

Koblenz – Wenn Eltern zu wenig finanzielle Mittel haben, müssen Kinder unter Umständen für deren Pflegekosten aufkommen. Von dieser Unterhaltspflicht entbinden Familiengerichte Kinder nur in Härtefällen.

Ein Härtefall besteht beispielsweise, wenn etwa sexueller Missbrauch oder körperliche Gewalt in der Vergangenheit vorlagen. Darauf macht die Rechtsanwaltskammer Koblenz aufmerksam.

Eine weitere Ausnahme: wenn Eltern ihre Kinder jahrelang massiv vernachlässigt und sie etwa schon im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen haben. Allein die Tatsache, dass sich Eltern und Kinder zerstritten oder keinen Kontakt mehr haben, reicht dagegen nicht für die Befreiung der Unterhaltspflicht.

Fotocredits: Andreas Gebert
(dpa)

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