Tipps zum Tarifwechsel bei Strom und Gas

Düsseldorf – Mit einem Wechsel des Energieversorgers können Verbraucher vielerorts Geld sparen. Bei der Wahl eines neuen Tarifs sollten sie aber die Bedingungen kritisch prüfen, rät die Verbraucherzentrale NRW.

So gebe es Bonuszahlungen meist nur im ersten Jahr. Und selbst dann werden sie nach Erfahrung der Verbraucherschützer nicht immer zuverlässig ausgezahlt. Auch Preisgarantien haben ihre Tücken. Sie gelten häufig nur eingeschränkt. So sollten wirksame Garantien bei Gastarifen auch Beschaffungskosten und Netzentgelte abdecken, bei Stromtarifen auch gesetzliche Umlagen.

Bei einem neuen Tarif ist außerdem Flexibilität wichtig. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Laufzeiten von maximal einem Jahr und Kündigungsfristen von nicht mehr als vier Wochen. Das erleichtert es Verbrauchern, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln.

Wenn der Energieversorger den Preis erhöht, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Darüber muss der Anbieter sie informieren. Bis zu dem Tag, an dem die Änderung in Kraft tritt, haben sie Zeit, zu kündigen.
Verbraucherzentrale und
Bundesnetzagentur stellen online auf ihren jeweiligen Webseiten Musterschreiben zur Sonderkündigung bereit.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

(dpa)