Tickets dürfen weiterverkauft werden

Berlin – Tickets dürfen weiterverkauft werden – auch wenn der Veranstalter das in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen untersagt. Auch der Weiterverkauf von Tickets zu höheren Preisen ist nicht verboten, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift «Finanztest» (Heft 07/2017).

Allerdings laufen Käufer Gefahr, ihr Geld zu verlieren, wenn die Veranstaltung nicht stattfindet. Wenn eine Veranstaltung ausfällt, werden die Besucher, die ihre
Tickets regulär beim Veranstalter gekauft haben, in aller Regel rechtzeitig benachrichtigt und erhalten ihr Eintrittsgeld zurück. Erstattet wird aber nur der reguläre Preis.

Eine Besonderheit sind personalisierte Karten. Diese müssen auf einen neuen Namen umgeschrieben werden, bevor sie weiterverkauft werden, erklären die Experten. Dafür muss beim Veranstalter eine Extraerlaubnis eingeholt werden, denn er muss zustimmen. Ansonsten erhält der Käufer keinen Einlass.

Fotocredits: Christian Charisius
(dpa/tmn)

(dpa)