Testament sorgfältig abfassen

Berlin – Damit ein Testament wirksam ist, muss der Erblasser das Dokument sorgfältig abfassen. Das gilt sowohl für den Inhalt als auch für die äußere Form.

Notizen etwa auf einem Butterbrotpapier können beispielsweise allenfalls als Entwurf gelten – ein ernsthafter Testierwille würde dann fehlen. Das hätte zur Folge, dass sich dann unter Umständen auch die Erbschaftsteuerbelastung verändert. Denn das Steuerrecht orientiert sich daran, wer Erbe geworden ist, informiert der Bund der Steuerzahler.

Damit die Erben keine bösen Überraschungen erleben, sollten Erblasser die strengen Formalien für das Erstellen eines Testaments berücksichtigen – also übliches Schreibpapier verwenden und den Text handschriftlich verfassen. Außerdem sollten sie das Testament so aufbewahren, dass klar erkennbar ist, dass es sich bei dem Schriftstück nicht um einen Entwurf handelt. Zwischen leeren Briefumschlägen hat es also nichts zu suchen.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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