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Auch bei höherer Gewalt: Neue Regelungen zur Fahrpreiserstattung bei der Bahn

Auch bei höherer Gewalt: Neue Regelungen zur Fahrpreiserstattung bei der Bahn

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Dank einer EU-weiten Regelung erhalten Zugreisende einen Teil ihres Fahrpreises zurück, wenn sie mindestens eine Stunde später als geplant ankommen. Bisher schloss die Bahn aber sämtliche Verspätungen aus, die auf höherer Gewalt beruhten. Der Europäische Gerichtshof verpflichtet die Anbieter nun, in allen Fällen zu zahlen. EuGH-Urteil: Fahrgäste erhalten öfter Erstattung Eine juristische Auseinandersetzung zwischen den österreichischen Bundesbahnen und einem Kläger zeigt auch für deutsche Bahnfahrer positive Auswirkungen. Der Streit über Schadensersatzansprüche landete vor dem Europäischen Gerichtshof, der verbindlich für alle EU-Konzerne urteilte. Demnach müssen Unternehmen immer einen Teil des Fahrpreises erstatten, wenn eine Verspätung von mindestens einer Stunde vorliegt. Höhere Gewalt