Schlagwort: Betriebszugehörigkeit

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

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Hauptmerkmal eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist der fehlende Termin, an dem das Arbeitsverhältnis automatisch sein Ende findet. Arbeitgeber die wünschen und davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auf Dauer im Unternehmen bleibt, bieten diesem einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen müssen eingehalten werden Aus unterschiedlichen Gründen kann es dennoch notwendig sein, dass Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer wieder trennen wollen oder müssen. In diesen Fällen bestehen besondere Kündigungsfristen. Sie orientieren sich bei unbefristeten Arbeitsverträgen an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So gilt, bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren eine vierwöchige gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende. Nach fünf Jahren erhöht sic