Schlagwort: Arbeitsvertrag

Kündigung: Was nun zu tun ist

Kündigung: Was nun zu tun ist

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Eine Kündigung ist immer erst mal ein Schock. Wer sie erhält, sollte aber nicht emotional reagieren und schon gar nicht seinem Vorgesetzten Schimpfwörter an den Kopf werfen. Stattdessen empfiehlt es sich, so cool wie nur eben möglich zu bleiben – und schleunigst einen Anwalt aufzusuchen. Vor einer Kündigung ist praktisch niemand gefeit. Da kann man einen noch so guten Job machen, doch dann kommt dem Arbeitgeber plötzlich in den Kopf, massiv Stellen abzubauen. Oder der neue Abteilungsleiter hat ein Problem mit einem und versuchte alles, um einen los zu werden. Vielleicht hat man ja auch einen Fehler gemacht, was nur menschlich ist – und der Fehler soll jetzt als Vorwand für die Kündigung dienen. Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren Was im Falle einer Kündigung oder auch der Vorstuf
Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages

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Hauptmerkmal eines unbefristeten Arbeitsvertrages ist der fehlende Termin, an dem das Arbeitsverhältnis automatisch sein Ende findet. Arbeitgeber die wünschen und davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer auf Dauer im Unternehmen bleibt, bieten diesem einen unbefristeten Arbeitsvertrag an. Gesetzlich vorgegebene Kündigungsfristen müssen eingehalten werden Aus unterschiedlichen Gründen kann es dennoch notwendig sein, dass Arbeitgeber sich vom Arbeitnehmer wieder trennen wollen oder müssen. In diesen Fällen bestehen besondere Kündigungsfristen. Sie orientieren sich bei unbefristeten Arbeitsverträgen an der Dauer der Betriebszugehörigkeit. So gilt, bei einer Betriebszugehörigkeit von weniger als zwei Jahren eine vierwöchige gesetzliche Kündigungsfrist zum Monatsende. Nach fünf Jahren erhöht sic
Personalmanagement: den Arbeitsvertrag rechtssicher gestalten

Personalmanagement: den Arbeitsvertrag rechtssicher gestalten

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Für jedes Unternehmen sind rechtssichere Arbeitsverträge von wesentlicher Bedeutung, da bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen inhaltliche Fehler zu erheblichen finanziellen Belastungen führen können. Arbeitsverträge immer schriftlich dokumentieren Entsprechend dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag frei gestalten, soweit den darin enthaltenen Bestimmungen keine gesetzlichen Vorschriften, tarifvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen entgegenstehen. Es ist daher unbedingt zu empfehlen Arbeitsverträge immer schriftlich zu schließen, auch wenn keine gesetzlichen Formvorschriften einzuhalten sind. Auf diese Weise lassen sich spätere Auseinandersetzungen der Parteien über Vertragsinhalte vermeiden. Viele Details sind zu
Checkliste: Das sollte in Ihrem Arbeitsvertrag stehen

Checkliste: Das sollte in Ihrem Arbeitsvertrag stehen

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Das Vorstellungsgespräch ist bestens gelaufen und Sie haben eine Zusage für den erhofften Job bekommen? Herzlichen Glückwunsch! Bei aller berechtigten Freude sollten Sie trotzdem einen kühlen Kopf bewahren und den Arbeitsvertrag erst nach gründlicher Prüfung unterschreiben, damit es später nicht zu Auseinandersetzungen zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber kommt. Die wichtigsten Punkte im Arbeitsvertrag Theoretisch reicht es, wenn Sie einen mündlichen Vertrag mit Ihrem Arbeitgeber schließen. Der wäre rechtswirksam, doch Sie könnten später kaum nachweisen, welches Gehalt Ihnen Ihr Chef zugesagt hat oder welche Arbeitsaufgaben vereinbart wurden. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag gibt Sicherheit und sollte folgende Punkte enthalten: -          Name und Anschrift beider Vertragspartner -      
Wichtiges zum Arbeitsrecht: das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

Wichtiges zum Arbeitsrecht: das sollten Sie als Arbeitnehmer beachten

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Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer sollten Sie Ihre Rechte kennen, um mögliche Verstöße seitens des Arbeitgebers zu erkennen und sich dagegen wehren zu können. Ihr Arbeitsvertrag Der Arbeitsvertrag regelt wichtige Bedingungen Ihres Jobs. Obwohl diverse gesetzliche Vorschriften und gegebenenfalls Tarifverträge eingehalten werden müssen, besteht viel Gestaltungsfreiheit für den Arbeitgeber. Daher gilt: Lesen Sie den Vertrag aufmerksam und verhandeln Sie wenn nötig auch Vertragspunkte. Insbesondere dem wohl wichtigsten Punkt, die Vergütung, sollten Sie besondere Aufmerksamkeit schenken. Achten Sie darauf, dass auch eine etwaige Erhöhung des Gehalts zum Beispiel nach der Probezeit bereits schriftlich fixiert ist. Bei d