Stromkunden wählen am besten einmonatige Vertragslaufzeit

Mainz – Wer sich nur kurz bindet, ist auch schnell wieder weg. Das gilt auch für Verträge mit Stromversorgern, rät die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Denn gerade hier lohne sich ein regelmäßiger Wechsel. Gut seien etwa Verträge mit Monatslaufzeit. Sie verlängern sich nach Ablauf jeweils nur bis zum nächsten Monat und erlauben einen schnellen Anbieterwechsel – falls man ein günstigeres Angebot findet.

Bei Verträgen mit einem Jahr Erstlaufzeit rät Energieexperte Fabian Fehrenbach zu Verträgen, die sich nach Ablauf des ersten Jahres nur um einen weiteren Monat verlängern. Von Verträgen mit zwei Jahren Laufzeit rät er ab. Der Energiemarkt sei zu sehr in Bewegung, um so langfristig zu planen.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

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