Stromkunden können bei Preiserhöhung fristlos kündigen

Düsseldorf – Trotz der Entlastung bei der Ökostrom-Umlage könnten die Strompreise für Privathaushalte im kommenden Jahr insgesamt nach Darstellung von Branchenexperten leicht steigen. Preiserhöhungen müssen Verbraucher aber nicht hinnehmen.

Stromkunden können den Vertrag – bis die höheren Preise wirksam werden – fristlos kündigen. Der Grund für die Preiserhöhung spielt dabei keine Rolle, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Verweis auf ein
Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe erklärt (Az.: VIII ZR 163/16). Wenn sie in den Vertragsklauseln das Sonderkündigungsrecht des Kunden bei Preiserhöhungen aufgrund von staatlichen Faktoren – also etwa der EEG-Umlage oder Steuern – ausschließen, sei das unzulässig.

Am Montag gaben die großen Stromnetzbetreiber bekannt, dass die sogenannte EEG-Umlage zur Förderung von Ökostrom im kommenden Jahr leicht sinken wird. Dennoch könnten die Strompreise aus Expertensicht etwa wegen erwarteter höherer Netzentgelte leicht steigen. Doch das seien ebenfalls keine Gründe, warum die Netzbetreiber das Recht auf Sonderkündigung ausschließen könnten, stellt Michelle Jahn von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klar. «Stromanbieter sind schließlich nicht verpflichtet, die Erhöhungen weiterzugeben.»

Die Kündigung sollte man per Einschreiben schicken und darin die Preiserhöhung als Kündigungsgrund angeben. So wird deutlich, dass man von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht. Die unabhängige Schlichtungsstelle Energie ist bei Problemen eine Anlaufstelle (www.schlichtungsstelle-energie.de).

Die Umlage zur Förderung von Ökostrom in Deutschland sinkt. Die Abgabe zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) beträgt im kommenden Jahr 6,405 Cent pro Kilowattstunde und ist damit 5,7 Prozent niedriger als im Vorjahr. Das teilten die Betreiber der großen Stromnetze mit.

Die EEG-Umlage ist ein wichtiger Bestandteil des Strompreises, sie macht ungefähr ein Viertel aus. Dazu kommen neben den Netzentgelten aber auch noch Steuern, weitere Abgaben und Umlagen sowie die Produktionskosten. Wegen höherer Netzentgelte und Beschaffungskosten könnten die Strompreise laut Branchenexperten im kommenden Jahr leicht steigen.

Zugleich gaben die großen Stromnetzbetreiber die sogenannte Offshore-Netzumlage für 2019 bekannt. Sie beträgt 0,416 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten für den Anschluss von Windkraftanlagen vor den Küsten an das Hauptstromnetz werden über diese Netzumlage von den Verbrauchern getragen.

Fotocredits: Jens Büttner
(dpa/tmn)

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