Steuervorteile nutzen

Steuervorteile nutzen – das möchte doch eigentlich jeder. Zugegeben, es ist in den letzten Jahren immer schwieriger geworden, Möglichkeiten dafür zu finden. Denn durch die Abgeltungssteuer werden 25 Prozent der Kapitaleinkünfte und der Solidaritätszuschlag sofort an das Finanzamt überwiesen, ohne dass man einen Cent davon sieht.

Trotzdem gibt es auch heute noch Lücken, die man ausnutzen sollte, um Steuern zu sparen. So sollte man vor allem den Sparer-Pauschbetrag nutzen, denn jeder Anleger hat einen Freibetrag. Singles haben einen Freibetrag von 801 Euro, Verheiratete haben einen Freibetrag von 1.602 Euro. Wenn man bei der Bank einen Freistellungsantrag stellt, werden nur Kapitalerträge berechnet, die den Freibetrag übersteigen. Hat man den Zeitpunkt verpasst oder erst nach dem Steuerabzug von dieser Möglichkeit erfahren, kann man sich den abgezogenen Betrag aber immer noch im Folgejahr über die Steuererklärung zurückholen.

Ausnahmen über Ausnahmen

Dies gilt leider nicht für Erträge aus einem unternehmerischen Festgeldkonto oder Verpachtungserträge. Auch Gemeinschaftskonten sind von der Beantragung eines Freistellungsantrags ausgeschlossen. Dies sind Konten von Ehepartnern, Immobilieneigentümern oder von Vereinen. Aber auch hier kann der abgezogene Betrag wieder über die private Steuererklärung zurückgeholt werden.

Eine andere Möglichkeit Steuern zu sparen, ist die Beantragung der Pflichtveranlagung. Dies gilt insbesondere für Kinder, Studenten und Rentner. Dazu muss man nur eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausfüllen. In der Vorgehensweise entspricht dieses Verfahren dem Freistellungsauftrag für Kapitalanlagen.

Sich informieren

Eine Ausnahme bilden Anleger, die mit einem geringen Einkommen zurechtkommen müssen. Diese dürfen einen höheren Gewinn erzielen. Der steuerfreie Betrag liegt hier bei 8.841 Euro.

Falls man ein Vermögen auf die eigenen Kinder übertragen möchte, kann man die Nichtveranlagungsbescheinigung nutzen. Aufpassen sollte man hier aber darauf, dass, falls der Gewinn über der besagten Grenze liegt, die Kinderfreibeträge und das Kindergeld wegfallen.