Steuervorteil Studium

Aufgrund des Studiums haben die meisten Studenten kein Einkommen. Selbst, wenn sie etwas Geld verdienen, ist es meist so wenig, dass sie keine Steuererklärung abgeben müssen. Trotzdem hat der Student die Möglichkeit vieler seiner Ausgaben geltend zu machen. Dies kann sich zum Teil sogar gut auf die vergangenen Jahre oder die kommenden Jahre auswirken.

Die Sonderausgaben

Als Erstes muss zwischen den Sonderausgaben und den Kosten für Werbung unterschieden werden. Die Sonderausgaben umfassen die Kosten der beruflichen Ausbildung, z.B. das Erststudium. Hierbei können höchstens 4.000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Jedoch können diese Ausgaben nicht auf andere Jahre übertragen werden. Sie werden nur dann anerkannt, falls im Gegenzug ein steuerpflichtiges Einkommen vorhanden ist.

Die Werbungskosten

Die Werbungskosten sind die Ausgaben, die dazu beigetragen haben, die Einnahmen zu bekommen, zu sichern und anschließend zu erhalten. Bei diesen Kosten gibt es allerdings keine Grenze für den Betrag durch den Bezug auf die Kosten der Fortbildung. Darunter fällt z.B. eine Promotion, eine Dissertation, ein Aufbaustudium oder ein zweites Studium. Sollte das erste Studium jedoch im Rahmen einer Ausbildung durchlaufen werden, können die hierbei entstandenen Aufwendungen als Werbungskosten übermittelt werden. Aber auch ein Masterstudium kann in einigen Fällen dazugezählt werden, um die vorhandenen Kenntnisse nicht nur aufzufrischen, sondern auch zu ergänzen. Wichtig ist es, dass ein Zusammenhang zwischen dem Studium und dem späteren Beruf nachgewiesen werden kann. Dadurch ist es möglich, dass die Werbungskosten schon im Voraus, ohne jemals Lohnsteuer bezahlt zu haben, berücksichtigt werden können. Solche Kosten werden vom Steuerrecht als negatives Einkommen gehandhabt.
So können sie um ein Jahr zurückgetragen werden. Wurden jedoch auch in dem Jahr keine Steuern bezahlt, werden die Werbungskosten für die kommenden Jahre geltend gemacht. Sie werden sozusagen vorgetragen.

Steuerlich absetzbare Aufwendungen sind z.B. die Semesterbeiträge sowie die Arbeitsmittel, Fachliteraturen, Telefonkosten, Kopierkosten, Fahrtkosten bis zur Uni oder auch zur Bibliothek.