Steuerliche Folgen bei einer möglichen Transaktionssteuer

Seit Beginn der Finanzkrise wird das Thema „Finanztransaktionssteuer“ diskutiert. Es geht dabei darum, dass Profiteure von Kapitalgewinnen an der Konsolidierung des Staatshaushaltes stärker beteiligt werden sollten. Banken warnen jedoch davor, dass diese geplante Transaktionssteuer auch Privatanleger zusätzlich belasten wird. So beispielsweise direkt beim Handel an der Börse oder auch indirekt, etwa beim Kauf von Fonds, bei Sparplänen oder Lebensversicherungen.

Mit welchen Belastungen Privatanleger bei der Einführung der Transaktionssteuer rechnen müssen, ist derzeit noch nicht klar. Die Pläne der EU-Kommissionen schauen dabei so aus, dass kleine Unternehmen und Privatanleger von der Steuer ausgenommen werden sollten. Doch selbst wenn dies der Fall ist, liegen noch 0,1 Prozent Steuern beim Verkauf und Kauf von Aktien sowie 0,01 Prozent beim Derivatenhandel vor.

Transaktionssteuer keine Börsenumsatzsteuer

Dabei ist noch zu beachten, dass die Transaktionssteuer kein Wiedereinstieg in die zuvor abgeschaffte Börsenumsatzsteuer sein soll. Im Prinzip ist diese Finanztransaktionssteuer mit ihren niedrigen Prozentsätzen für alle Kleinanleger nicht wirklich relevant. Wenn bedacht wird, dass innerhalb der Publikumfonds Ausgabenaufschläge bis zu fünf Prozent und noch mehr berechnet werden, sind 0,1 Prozent Transaktionssteuer eher zu vernachlässigen. Für die Kosten eines Privatanlegers ist es viel wichtiger, dass dieser eine günstige Bankverbindung hat und zudem seine Kapitalanlagen steuerlich optimal angibt. Die Steuer auf diese Transaktionssteuer richtet sich hauptsächlich gegen den Geist der Spekulation, weshalb normale Privatanleger durch die Finanztransaktionssteuer keine allzu großen steuerlichen Belastungen befürchten müssten.

Quelle: http://www.moneytalk24.de/