Steuer-Tipps für Lotteriegewinner

Es gibt kaum jemanden, der nicht von einem großen Lotteriegewinn träumt. Ist es tatsächlich einmal so weit, sollten Sie über steuerliche Belange Bescheid wissen. Vor allem beim Teilen der Millionen mit Ehepartnern oder Freunden ist Vorsicht geboten. Kümmert sich der Gewinner nämlich nicht um Abgaben und Steuern, kann der Millionengewinn schnell kleiner werden.

Kein Einkommen – keine Einkommenssteuer

In Deutschland gilt für üppige Einkommen ein Steuersatz von 45 Prozent. Da für einen Gewinn keine eigentliche Leistung erbracht wurde, zählen die gewonnenen Millionen aus Lotterien glücklicherweise nicht als Einkommen und Sie gehen steuerfrei aus. Die Steuerfreiheit endet aber, wenn Sie Ihr Geld mit jemandem teilen wollen. Auch Ehepartner sind nicht grundsätzlich von der Schenkungssteuer ausgenommen. Zwar hängt es vom jeweiligen Verwandtschaftsgrad ab, wie hoch die Schenkungssteuer ausfällt, entscheidend ist aber, ob Sie in einer Zugewinngemeinschaft oder in Gütertrennung leben. In beiden Fällen fallen bei einer Schenkung Steuern an. Doch mit einem geschickten Schachzug können Sie der lästigen Steuerpflicht entgehen. Lösen Sie nämlich nach Erhalt Ihres Millionengewinnes die Zugewinngemeinschaft auf und vereinbaren eine Gütertrennung, erhält der Ehepartner die Hälfte des Gewinnes steuerfrei.

Wohin mit den Millionen?

Keine Sorge, solange Ihr Geld auf Ihrer Bank liegt, bleibt es Ihnen nicht nur gänzlich erhalten, sondern vermehrt sich auch. Allfällige Ausgaben sollten Sie sich dennoch gut überlegen und sich gegebenenfalls professionell beraten lassen. Schaffen Sie sich beispielsweise ein Einkommen aus Immobilien oder Aktien, bezahlen Sie nur eine Abgeltungssteuer für die Kapitalerträge. Kniffliger wird es, wenn Sie Freunden einen Teil des Gewinns zukommen lassen wollen. Der Beschenkte hat in jedem Fall Steuern zu bezahlen. Die Höhe des Steuersatzes hängt davon ab, ob Sie das Geld in bar auszahlen oder in Form materieller Werte verschenken. Bei einem Geldbetrag wird nämlich eine höhere Schenkungssteuer fällig, als beim kleinen Häuschen im Grünen. Sollten Sie das Geld von vornherein mit Freunden aus einer Tippgemeinschaft teilen müssen, entgehen alle Beteiligten der Steuerpflicht. Vorausgesetzt, Sie haben noch vor dem Gewinn eine glaubhafte schriftliche Vereinbarung getroffen. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn der Nachweis die Unterschrift eines Rechtsanwaltes trägt. So lässt sich auch das Anfallen einer Schenkungssteuer bei Tipp-Gemeinschaften vermeiden.

Der Jackpot – steuerfrei für den Gewinner

Gewinne aus Lotterien werden in Deutschland grundsätzlich nicht besteuert. Teilen Sie einen Millionengewinn mit anderen, haben die Beschenkten eine Schenkungssteuer zu bezahlen. Ausnahmen bilden beispielsweise eheliche Gütertrennungen nach dem Lotteriegewinn oder schriftlich vereinbarte Tippgemeinschaften. Solange Sie mit Ihrem Lotteriegewinn keine Erträge erwirtschaften, wird auch keine Einkommenssteuer eingehoben.

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