Staubsauger verlieren nach Beutelstreit Energielabel

Brüssel – Beim Kauf eines neuen Staubsaugers dürften Verbraucher in der EU künftig auch Geräte ganz ohne Energielabel im Angebot finden. Bislang musste jeder in der EU verkaufte Staubsauger mit einem solchen Etikett versehen werden – wie auch Waschmaschinen oder Kühlschränke.

Doch bei Staubsaugern ist damit nun zumindest vorerst Schluss. Weil die EU-Kommission keine Rechtsmittel gegen ein Gerichtsurteil eingelegt hat, sind die entsprechenden EU-Regeln ungültig, wie eine Sprecherin der Brüsseler Behördebestätigte. Die Verordnung sei am Freitag (18. Januar) ausgelaufen.

Vorausgegangen war ein Urteil des EU-Gerichts. Dies hatte im November entschieden, dass die Energie-Effizienz von Staubsaugern nicht mit leeren Staubbehältern getestet werden dürfe. Tests mit leerem Behälter kämen den echten Bedingungen nicht so nah wie möglich, befanden die Richter damals (Rechtssache T-544/13). Die EU-Richtlinie solle den Verbraucher aber über die Energieeffizienz seines Gerätes während des alltäglichen Gebrauchs informieren. Die Berechnung der Energie-Effizienz mit leerem Behälter stehe nicht mit diesem Ziel in Einklang.

Damit gab das
EU-Gericht einer Klage des Herstellers Dyson statt, der beutellose Staubsauger verkauft. Das britische Unternehmen hatte seine Klage damit begründet, die Verordnung sei irreführend. Der Stromverbrauch einiger Staubsauger steige, je voller der Beutel werde. Die Verordnung sah keine Tests mit vollem Beutel vor.

Die EU-Kommission hatte nach dem Urteil rund zwei Monate Zeit, Rechtsmittel einzulegen – entschied sich jedoch dagegen. Die rechtliche Grundlage sei dafür nicht ausreichend, sagte die Sprecherin.

Nun prüft die EU-Kommission, wie sie am besten verfährt. Derzeit würden ohnehin die Energieeffizienz-Anforderungen anderer Haushaltsgeräte überarbeitet, sagte die Sprecherin. Bis es für Staubsauger neue Regeln gibt, kann es noch einige Monate dauern.

Fotocredits: Tobias Hase
(dpa)

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