Sicherheiten beim Tagesgeldkonto

Die letzte Finanzkrise hat viele Sparer für das Thema Sicherheit in Bezug auf Geldanlagen sensibilisiert. Nicht nur die Rendite entscheidet darüber, ob sich Anleger für eine bestimmte Form der Geldanlage entscheiden, sondern auch die Sicherheit. Grundsätzlich gelten Tagesgeldkonten als sehr sichere Form der Geldanlage, denn die Einlagen auf einem Tagesgeldkonto werden durch verschiedene Formen der Einlagensicherung geschützt.

Die gesetzliche Einlagensicherung gilt auch für Tagesgeldkonten

Die gesetzliche Einlagensicherung sichert Einlagen auf einem Tagesgeldkonto ab, falls die jeweilige Bank insolvent werden sollte. Innerhalb der Europäischen Union gibt es seit dem 1. Januar 2011 eine einheitliche Regelung. So wurde gesetzlich festgesetzt, dass die gesetzliche Einlagensicherung die Einlagen von Sparern bis zu einem Betrag von 100.000 Euro absichert. Diese gesetzliche Regelung gilt für alle Banken, die ihren Sitz in einem EU-Land haben. Vor dieser Einigung auf einen einheitlichen Betrag, war die gesetzliche Einlagensicherung in jedem EU-Land anders geregelt. Die gesetzliche Einlagensicherung gilt beispielsweise für Einlagen auf Girokonten, Festgeldkonten und auch Tagesgeldkonten.

Die freiwilligen Sicherungssysteme der Banken

Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung unterhalten viele Banken freiwillige Einlagensicherungssysteme. In Deutschland gehören beispielsweise fast alle Privatbanken dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an. Durch diese Zugehörigkeit zu einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds werden Kundeneinlagen noch umfangreicher abgesichert. Die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken betreiben eigene Entschädigungsmaßnahmen, sichern die Einlagen ihrer Kunden aber ebenso umfangreich ab. Die Beträge, die durch diese freiwilligen Einlagensicherungssysteme abgesichert werden, gehen zumeist weit über den gesetzlich abgesicherten Betrag hinaus. Die freiwilligen Sicherungssysteme bieten Anlegern daher zusätzliche Sicherheit, wenn der Anlagebetrag über 100.000 Euro liegt.

Tagesgeldkonten eignen sich aufgrund der oben genannten Einlagensicherungssysteme auch für eher konservative, sicherheitsorientierte Anleger. Wer ein Tagesgeldkonto eröffnen möchte, sollte sich vorab immer über die Einlagensicherung der jeweiligen Bank informieren. Hat diese Bank ihren Sitz innerhalb der EU, so gilt in der Regel die gesetzliche Einlagensicherung. Wer mehr als den gesetzlich abgesicherten Anlagebetrag anlegen möchte, sollte zudem in Erfahrung bringen, ob die Bank noch weitere Sicherungsmaßnahmen betreibt und beispielsweise einem freiwilligen Einlagensicherungsfonds angehört. Im Zweifelsfall sollten Anleger auf eine andere Bank ausweichen oder den gesetzlich gesicherten Betrag von 100.000 Euro nicht überschreiten.

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