Serie: Wie viel Versicherung braucht der Mensch?

Teil 3: Verheiratetes Paar mit Kindern

(NL/5860561835) Hannover/Schortens, 08. Oktober. Im vergangenen Jahr gab es mit dem 12.12.2012 für viele Paare ein Traum-Hochzeitsdatum. Nicht wenige versprechen sich von solch einer Zahlenkombination Glück für die eingegangene Ehe. Entsprechend voll waren an diesem Tag die Standesämter. Um den „schönsten Tag im Leben“ unvergesslich zu machen, gibt es eine Menge zu planen und zu organisieren. Doch auch anschließend sollte sich das frisch verheiratete Paar ausreichend Zeit nehmen, um gemeinsam Finanzen und Versicherungen zu ordnen. Dies fängt mit der Namensänderung an, die den Versicherungsunternehmen mitgeteilt werden sollte und endet mit der Prüfung, ob Versicherungsverträge zusammengelegt bzw. Versicherungssummen angepasst werden können oder müssen. Im dritten Teil der Informationsserie zum Thema Versicherungen erläutern Finanzberater Wilfried Stubenrauch und Stefan Hölscher, auf welche Versicherungen ein verheiratetes Paar auf keinen Fall verzichten sollte.

„Geradezu zwingend erforderlich ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Kann der Beruf aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr ausgeübt werden, droht der finanzielle Ruin. Durch Rücklagen lässt sich das wegfallende Erwerbseinkommen kaum ausgleichen“, erklärt Hölscher. Sinnvoll kann zudem eine gegenseitige Risikolebensversicherung sein. Das Prinzip dahinter ist einfach: Verstirbt die versicherte Person während der vereinbarten Versicherungsdauer, erhält der Bezugsberechtigte – also in diesem Fall der Ehepartner – die vereinbarte Versicherungssumme und ist auf diese Weise zumindest finanziell abgesichert. „Dies ist steuerlich gesehen jedoch keine ideale Konstellation. Sinnvoller wäre es, wenn beide Partner sich über kreuz versichern. Im konkreten Fall wäre die Frau beispielsweise die Versicherungsnehmerin und der Mann wäre die versicherte Person. Stößt dem Mann etwas zu, erhält die Frau aus dem Vertrag die entsprechende Versicherungssumme, die in diesem Fall nicht der Erbschaftssteuer unterliegt“, so Stubenrauch.

Aus Sicht beider Finanzberater bietet sich für Paare außerdem der Abschluss einer Haftpflichtversicherung an. „Leben Kleinkinder mit im Haushalt sollte die Versicherung auch Schäden sogenannter deliktunfähiger Kinder bis sieben Jahre abdecken. Oft ist dies nämlich nicht der Fall und dann kann es für Eltern entsprechend teuer werden. Ein genauer Blick auf die Police ist daher wichtig “, erläutert Stubenrauch weiter.

Lebt die Familie gemeinsam in einem Haus, raten Hölscher und Stubenrauch darüber hinaus zu einer Gebäudeversicherung. „Versichert sind dabei das Gebäude sowie Einbaumöbel und Zubehör wie die Terrasse oder das Carport, sofern im Versicherungsschein notiert. Versicherte Schadensursachen können unter anderem Sturm, Feuer oder Leitungswasser sein“, so Hölscher. Ferner empfehlen die Finanzberater Stubenrauch und Hölscher Paaren den Abschluss einer Hausratversicherung. „Die Einrichtung eines gemütlichen Zuhauses dauert mitunter Jahre. Dabei kommen oft erhebliche Werte zusammen. Um im Ernstfall zumindest die finanziellen Folgen aufzufangen, lohnt eine entsprechende Versicherung. Die Hausratsversicherer bieten zudem sogenannte pauschale Versicherungssummen an und nennen damit einen festen Richtwert, der pro Quadratmeter Wohnfläche versichert werden sollte. Eine solche Variante bietet den Vorteil, dass die Police nicht ständig auf Aktualität hin überprüft und jeder Gegenstand im Haus einzeln hinzugezählt werden muss“, führt Stubenrauch aus.

In jedem Fall sollten Paare nach Ansicht von Stubenrauch und Hölscher nur so viel versichern wie nötig und so wenig wie möglich. „Es gibt Risiken, die lassen sich durchaus selbst tragen. Das eingesparte Geld kann dann alternativ für die eigene Altersvorsorge zum Beispiel in Form von Investmentfonds verwendet werden“, resümiert Hölscher.

Weitere Informationen finden Sie unter www.sundh-fonds.de und www.faktwert.de

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