Schlüsselbund weg? So reagieren Mieter richtig

Berlin – Ob verlegt, verloren oder geklaut: Ist der Schlüsselbund weg, ist das nicht nur ärgerlich. Für Mieter kann es unter Umständen auch teuer werden. Wie schnell sie reagieren müssen, hängt davon, wie ihnen die Schlüssel abhandengekommen sind.

Wurde der Schlüssel zusammen mit dem Geldbeutel gestohlen, ist rasches Handeln gefragt. Über den Personalausweis im Portemonnaie könnte der Dieb die Adresse herausfinden. «Das ist eine Sicherheitsfrage», sagt Gerold Happ vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland. In diesem Fall sollte man den Vermieter anrufen. Im Zweifel muss die gesamte Schließanlage ausgetauscht werden. Das veranlasst der Vermieter.

Ein Austausch der Schließanlage kann auch geboten sein, wenn am verlorenen Schlüsselbund ein Anhänger mit der Adresse hing, sagt Happ. Wann die Sicherheit beeinträchtigt ist, lässt sich nicht immer klar festlegen. Happ spricht von «Grauzonen». Manchmal streiten sich Vermieter und Mieter auch vor Gericht um diese Frage. Happ weiß: Die Richter gewichten das Sicherheitsbedürfnis tendenziell stärker.

Die Kosten für einen solchen Schlosswechsel trägt oft der Mieter – oder dessen Hausratversicherung, wenn in der Police Schlüsselverlust mitversichert ist. Die Versicherung trägt mitunter auch die Kosten für nachgemachte Schlüssel, sofern Wohnungsschloss oder Schließanlage nicht getauscht werden müssen.

Sollte das Wohnungsschloss nicht Teil einer Schließanlage sein, können Mieter es auch selbst tauschen, erklärt Happ. Der Vermieter muss aber zumindest darüber informiert werden. Zum Nachmachen des Haustürschlüssels müssen Mieter ihren Vermieter kontaktieren und nach einer Sicherungskarte fragen. Liegt die nicht vor, dürfen Schlüsseldienste keinen Haustürschlüssel nachmachen, erklärt Happ.

Wer Schlüssel verliert und es dem Vermieter nicht meldet, kann spätestens beim Auszug Ärger bekommen. Dem Vermieter steht dann für den verlorenen Schlüssel eine Entschädigung zu – unter Umständen droht auch nachträglich noch der Austausch der gesamten Schließanlage, weil der Vermieter Missbrauch fürchtet. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Heidelberg von 2012 (Az.: 5 S 52/12).

Fotocredits: Holger Hollemann
(dpa/tmn)

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