Rentner können durch Pflege ihre Rente erhöhen

Mainz – Rentner können durch die Pflege von Angehörigen unter Umständen ihre Rentenbezüge erhöhen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Wer einen Menschen mit Pflegegrad 2 oder höher mindestens zehn Stunden pro Woche – verteilt auf mindestens zwei Tage – pflegt, dem zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge. Das könne sich auszahlen. Die allgemeine Regel dabei sei: Je niedriger die bisherige Altersrente und je höher der Pflegegrad des Angehörigen, desto eher lohnt es sich.

Wie gehen pflegende Rentner vor? Sie stellen bei ihrer Rentenversicherung einen Antrag auf Teilrente statt der bisherigen Vollrente. Denn für die Rentenaufstockung müssen sie zunächst einmal auf ein Prozent der bisherigen Rentenauszahlung verzichten, erklären die
Verbraucherschützer. Ob sich das rechnet, können Interessierte von ihrer Rentenversicherung prüfen lassen, ehe sie den Antrag zur Umstellung einreichen. Dann informieren sie die Pflegekasse über die vorgenommene Umstellung. Der veränderte Rentenanspruch wird von der
Rentenversicherung jeweils zum 1. Juli des Folgejahres festgestellt.

Wie hoch das Rentenplus ausfällt, hängt neben dem Pflegegrad auch davon ab, ob ein ambulanter Pflegedienst sich ergänzend um den Angehörigen kümmert oder ausschließlich Pflegegeld gezahlt wird sowie ob die Pflege in West- oder Ostdeutschland geleistet wird. Endet die Pflege, kann man in die Vollrente zurück und behält dort seine durch die Pflege erworbenen höheren Rentenansprüche.

Durch Pflege ihre Rente aufstocken können Rentner seit der Einführung der sogenannten Flexi-Rente im Juli 2017.

Fotocredits: Felix Kästle
(dpa/tmn)

(dpa)