Reiserücktrittsversicherung – Stiftung Warentest kritisiert Fluggesellschaften

Die von den Fluggesellschaften angebotenen Reiserücktrittsversicherungen sind nach der Stiftung Warentest zum Teil nicht zu empfehlen. Vielmehr sollten Reisende direkt beim Versicherer einen Vollschutz abschließen.

Nach Stiftung Warentest bieten viele der Reiserücktrittsversicherungen, die online gebucht werden können, lediglich einen Basisschutz. Insgesamt wurden sieben solcher Policen von Stiftung Warentest untersucht und die Ergebnisse wurden in der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 12/2010) veröffentlicht.

Reiserücktrittsversicherungen – von „gut“ bis „ausreichend“

Mit gut wurde nur die Police der Fluggesellschaft Condor ausgezeichnet. Ein befriedigend erhielten Easyjet und Germanwings und ein ausreichend ging an Air Berlin, Tuifly, Intersky und Transavia. Zwischen den Flugunternehmen Germanwings, Condor, Tuifly, Easyjet, Interfly und Transavia besteht eine Kooperation mit dem Dienstleistungsanbieter Mondial. Einzig Air Berlin arbeitet mit dem Reiseversicherer ERV zusammen.

Um eine Versicherung gegen eine zu frühe oder zu späte Rückkehr aus dem Urlaubsland abzuschließen, sollten sich die Reisenden vielmehr direkt an ihren Versicherer wenden. Bei reisen mit Kind oder preisintensiven Urlauben empfiehlt Stiftung Warentest eine Reiserücktrittsversicherung in Kombination mit Vollschutz.

Vollschutz-Versicherungen

Darüber hinaus wurden 76 Versicherungsangebote untersucht, von denen 27 die Note gut erhielten, da sie einen guten Schutz bei vorzeitigem Reiseabbruch oder aber bei Umbuchung bieten. Dabei erfolgt eine Erstattung der entstandenen Kosten und der entgangenen Leistungen.

Ein Familientarif bietet sich beim Urlaub mit Kindern an, der von vielen Versicherern angeboten wird. Außerdem besteht die Möglichkeit eines Jahresvertrages, der sich vor allem bei jährlichen Reisen in derselben Preisklasse anbietet.

Was tun im Krankheitsfall?

Sollte es im Krankheitsfall zu einer Stornierung der Reise kommen, so sollten die Urlauber unverzüglich den Versicherer informieren und ein ärztliches Attest einreichen.

Im Todesfall haften die Versicherungen meist nur, wenn es sich um engste Angehörige handelt. Bei guten Anbietern ist der Kreis jedoch auf entferntere Verwandte und Betreuern von pflegebedürftigen nicht mitreisenden Personen ausgeweitet.

Problematisch wird es, wenn ein Partner stirbt, und es sich nicht um eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft handelt. Ein Schutz sei in solch einem Fall durch die Reiserücktrittsversicherung meist nicht geboten.