Rechtsschutz nach Unfall: Nur wenige Tarife «sehr gut»

Berlin – Ein Rechtsstreit vor Gericht nach einem Unfall kann schnell teuer werden. Aus Sicht der Stiftung Warentest ist deshalb ein Verkehrsrechtsschutz sinnvoll. Doch nicht alle Versicherer decken Kosten ab, wenn es etwa um Ärger beim Carsharing oder Mietwagen geht.

Wichtig beim Abschluss eines Vertrages ist es deshalb, genau auf die Bedingungen zu achten. Laut Stiftung Warentest erstatten Versicherer maximal die gesetzlich geregelten Anwaltsgebühren. Wer ein höheres Honorar mit einem Anwalt vereinbart, muss die Differenz zahlen. Vorsicht gilt auch beim Wechsel des Anwaltes. Die Versicherer übernehmen meist nicht die Kosten für den neuen Rechtsanwalt.

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift
«Finanztest» (1/2019) hat 130 Tarife von 34 Rechtsschutzversicherern untersucht. Darunter waren Tarife für Familien und Alleinstehende jeweils ohne eigenes, mit einem oder mehreren Fahrzeugen. Bewertet wurden unter anderem die Höhe der Deckungssumme, der Verzicht auf Wartezeiten sowie der Umfang des weltweiten Schutzes. Insgesamt 23 Tarife bekamen die Note «sehr gut», 22 Tarife waren «gut» – ganz vorne bei allen Modellfällen lagen ADAC, Advocard, Allianz, Allrecht/Deurag, LVM, WGV und wgv-himmelblau.

Sehr gute Tarife für Singles gibt es ab 49 Euro pro Jahr – bei einem Selbstbehalt von 150 Euro. Familien mit einem Auto zahlen ab 70 Euro pro Jahr – ohne dass sie einen Anteil der Kosten übernehmen müssen. Die Tester raten Interessierten, dass sie einen Tarif ohne Selbstbehalt wählen, wenn die Preisdifferenz gering ist.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

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