Ratgeber Abfindung: das sollten Arbeitnehmer wissen

Die einen Arbeitnehmer werden davon eiskalt überrascht, andere wiederum haben hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens damit gerechnet: die Kündigung. Für viele Menschen bedeutet der Verlust ihrer Arbeit ein immenser Einschnitt in punkto Lebensqualität. Zukunftsangst macht sich breit und bestimmt dann das Denken und Handeln. Als Entschädigung für den Jobverlust pochen viele Beschäftigte auf ihr Recht auf Abfindung. Doch was viele von ihnen nicht wissen, dieses Recht gibt es nicht. Wer allerdings clever ist und einige Dinge beachtet, der kann durchaus auch von einer Kündigung finanziell profitieren.

Professionelle Hilfe im Notfall

Das deutsche Arbeitsrecht beinhaltet keine Klausel, die bei Kündigung den Anspruch auf eine Abfindung festlegt. Das liegt vor allem an dem sehr ausgefeilten Kündigungsschutz, den Arbeitnehmer in Deutschland genießen können. Unternehmen, die einem Mitarbeiter kündigen möchten, können diese nur unter Vorliegen von klar definierten Gründen aussprechen. Beschäftigte haben dann die Möglichkeit, gegen die Kündigung gerichtlich vorzugehen. Entweder die Kündigung ist unwirksam, dann darf der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehren oder er muss diese bei ordnungsgemäßer Erteilung akzeptieren, ohne einen finanziellen Ausgleich dafür zu erhalten. Sollten Sie von einer Kündigung betroffen sein, dann kann es sich im wahrsten Sinne des Wortes bezahlt machen, Hilfe beim Experten zu suchen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht (zu finden beispielsweise auf arbeitsrecht-mediation.com) erklärt Ihnen Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht und hilft Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen.

Die Klage ist der Weg zur Abfindung

Ob eine Kündigung zulässig war, kann oft nicht ausreichend beantwortet werden. Es stehen sich verschiedene Aussagen gegenüber und hier kann Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht ansetzen. Viele Unternehmen sehen in einem Vergleich die Möglichkeit, den Beschäftigten schnell loszuwerden und einen langwierigen und das Ansehen schädigenden Prozess zu vermeiden. Der Arbeitgeber entschädigt Sie sozusagen für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes und Sie akzeptieren im Gegenzug Ihre Kündigung. Der Anteil der Beschäftigten, die tatsächlich auf Wiedereinstellung klagen, ist relativ gering. Die meisten Betroffenen wollen sich den schmerzhaften Verlust durch einen finanziellen Ausgleich etwas erträglicher gestalten. Ein wichtiges Kriterium bei dem Prozess stellt vor allem die Höhe der Abfindung dar. Diese wird meist mit einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Bei sehr guten Erfolgsaussichten auf eine Abfindung darf auch im Gericht gern gepokert werden. Beide Parteien legen dann ihre Angebote auf den Tisch und es wird ausgiebig verhandelt.

Guter Rat muss nicht teuer sein

Wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind, kann es äußerst lukrativ sein, sich professionelle Hilfe von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu holen. Dieser weiß um die erfolgsversprechenden Kniffe und Tricks vor Gericht und hilft Ihnen dabei, den Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu versilbern. Auch wenn es kein Recht auf Abfindung in Deutschland gibt, enden Arbeitsrechtsklagen oft mit einem finanziellen Vergleich. Mit einer Abfindung im Gepäck können Sie entspannt in die Zukunft blicken und sich in aller Ruhe auf dem Arbeitsmarkt nach einer neuen Beschäftigung umsehen.

Fotoquelle: M&S Fotodesign – Fotolia

Werbung