Privatinsolvenzen kein Allerheilmittel

Privatinsolvenzen haben angesichts der steigenden Zahl von verschuldeten Haushalten unheimlich an Popularität gewonnen. Gerade Sendungen wie „Raus aus den Schulden“ mit Peter Zwegat haben bei vielen Menschen den Eindruck vermittelt, dass die Verbraucherinsolvenz, die umgangssprachlich als Privatinsolvenz im Umlauf ist, ein bewährtes Mittel sei, um kinderleicht seine Schulden los zu werden.

Inzwischen gehen Schätzungen davon aus, dass über drei Millionen Haushalte in Deutschland derart verschuldet sind, dass sie aus eigener Kraft ihre Schulden nicht mehr begleichen können. Dank der guten wirtschaftlichen Entwicklung hierzulande wird die Zahl der Privatinsolvenzen in diesem erstmals seit Jahren wieder rückläufig sein. Im Jahr 2006 lag die Zahl der Privatinsolvenzen bei 6.213 Haushalten und stieg 2007 auf 10,652. Dies bedeutet eine Steigerung von 71,45 Prozent. Für 2008 prognostiziert man rund 9.000 Privatinsolvenzen.

Grundlage der privaten Insolvenz (Verbraucherinsolvenz) ist die Restschuldbefreiung. Sie ermöglicht einer hoch verschuldeten Person nach dem Abschluss eines Insolvenzverfahrens und einer Zeit des Wohlverhaltens, die auf sechs Jahre festgelegt wird, eine Befreiung von der Pflicht zur Tilgung der restlichen Schulden. Diese Art des Verfahrens steht grundsätzlich allen Personen offen, die nicht mehr als 20 Gläubiger und keine Verbindlichkeiten aus Beschäftigungsverhältnissen mit Arbeitnehmern haben.

Bevor man jedoch in die private Insolvenz eintreten kann, muss man versuchen, eine außergerichtliche Einigung für das Schuldenproblem zu finden. Erst wenn dies durch mindestens einen Gläubiger nicht möglich ist, kann die Verbraucherinsolvenz eröffnet werden. Allerdings muss der Versuch einer außergerichtlichen Einigung von einer Schuldnerberatung oder einem ausgewiesenen Experten vorgenommen werden, um eine rechtliche Handhabe zu besitzen.
Während des Zeitraums der Privatinsolvenz darf sich der Schuldner nicht negativ im rechtlichen Sinne aufgefallen sein. Der Schuldner muss jeden Cent der über dem Pfändungsfreibetrag liegt an einen Treuhänder abgeben, der dieses Geld gemäß einen Verteilungsschlüssel an die Gläubiger weiter gibt.

Da der Freibetrag bei gerade einmal 989,99 Euro liegt, muss sich über den gesamten Zeitraum des Wohlverhaltens extrem einschränken, um am Ende schuldenfrei zu sein. Von der Illusion der plötzlich verschwundenen Schulden muss man sich verabschieden.

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2 Comments

  • martins privates blog : » Medienkompetenz für Kids: Kosten-Fallen erkennen und vermeiden

    […] 2007 gab es in Deutschland über 10,000 Verbraucherinsolvenzen und über 3 Mio. Haushalte sollen so verschuldet sein, das sie aus eigener Kraft nicht mehr in der Lage sind, die Schulden abzutragen (siehe auch “Privatinsolvenzen kein Allerheilmittel“). […]

  • Bevor es zur Insolvenz bzw. der Privatinsolvenz geht, lassen sich oftmals Intressenten auf einige verlockende Angebote aus dem Internet ein. In dieser sparte haben selbst Anwälte offensichtlich keine Moral mehr und bieten oftmals Rechtsberatung am Telefon für sehr hohe Minutenpreise an. Der erste Weg sollte lieber gleich zu einer der kostenlosen Schuldnerberatungstellen sein.

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