Privatentnahme von Gesellschaftern – Bitte nicht unbedacht

Greifen Sie als Unternehmer gerne für private Anschaffungen in die Firmenkasse?
Wenn Sie dies unkontrolliert tun, neben Ihren Gesellschafterbezügen, kann es schlimme Auswirkungen haben für Ihre Firma. Das wird Ihnen jeder Vermögensberater bestätigen.
Horrende Steuernachzahlungen können ausgelöst werden dadurch oder es werden Steuervorteile bei einer eventuellen Übernahme gefährdet.
Daher sollten Sie unbedingt ein paar Punkte und Regeln berücksichtigen, bei der privaten Entnahme.
Diese unterschieden sich je nach Rechtsform Ihres Unternehmens.

Was bei der GmbH beachtet werden muss

Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und wird im deutschen Rechtssystem wie eine juristische Person behandelt. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften.
Für die Verbindlichkeiten einer GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen. Das heißt also, dass es keine Privatentnahmen gibt bei dieser Rechtsform Ihres Unternehmens.
Sie als Gesellschafter werden quasi wie ein fremder Dritter behandelt, in rechtlicher Hinsicht.
Die einzige Möglichkeit, außerhalb Ihrer Gesellschafterbezüge hinaus Geld aus dem Unternehmen zu ziehen, ist die eines Darlehens. Der Kredit ist dann in allen Details vertraglich zu vereinbaren, samt marktüblicher Höhe der Zinsen, Sicherheiten und Tilgungsraten.

Worauf muss eine Personengesellschaft achten?

Bei folgenden Rechtsformen eines Unternehmens können Sie sich als Unternehmer zwar aus der Firmenkasse nehmen was Sie wollen und wie viel Sie wollen, bedenken sollten Sie jedoch, dass Banken falls sie die Rückzahlung ihrer Firmenkredite gefährdet sehen, eine Rückführung des Kapitales erwarten.
Betroffen davon sind:

  • Personengesellschaften
  • Einzelunternehmen
  • GbR
  • KG
  • OHG

Jeder Vermögensberater würde Ihnen aus diesem Grunde davon abraten, wenn Sie Gesellschafter eines Unternehmens dieser Rechtsform sind, unkontrolliert Geld aus der Firmenkasse zu nehmen. Was Sie aber tun können, ist Folgendes: Setzen Sie die Entnahmen schon früh fest. Wenn sie Verantwortung zeigen wollen, setzen Sie am Jahresanfang fest, wie viel sie dem Unternehmen entnehmen werden.

Grundsätzlich ist dazu zu raten einen Vermögensberater hinzuzuziehen, um sowohl die geplante Entnahme als auch die Anlage von Firmenmitteln zu bestimmen. Einige Finanzdienstleister wie Thomas Lloyd haben gezielt Kompetenzen in der Beratung von Familienunternehmen aufgebaut. Sich hier vorab professionell beraten zu lassen, kann vor einem bösen Erwachen schützen.

Nicht einfach unkontrolliert Firmengeld entnehmen

Als Unternehmer können Sie eigentlich immer Geld für private Zwecke aus dem Unternehmen schöpfen. Ob in Form eines Darlehens oder direkter Entnahmen, dies entscheidet die Rechtsform des Unternehmens. Es kommt nur darauf an, dass Sie nicht unkontrolliert in den Topf greifen. Das schätzen die Banken gar nicht und strafen gegebenenfalls mit Rückführung der entnommenen Gelder ab.

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