Privatdetektive ermitteln für Verbraucher

Buchholz – Mörder aufspüren und verschwundene Verwandte finden? Privatdetektiven eilt der Ruf voraus, ständig unterwegs zu sein und einen Berufsalltag mit aufregenden Abenteuern zu haben.

Kein Wunder bei schillernden Roman- und Fersehfiguren wie Sherlock Holmes, Miss Marple, Wilsberg und Co. Aber auch Menschen mit weniger dramatischen Anliegen wenden sich an Ermittler. Auftraggeber sind Wirtschaftsunternehmen, Rechtsanwälte, Notare – und Privatleute.

Ein Klassiker unter den Aufträgen von Privatleuten an Detektiven: Wie genau nimmt es der Ehepartner mit der Treue? «Mitunter geht es auch um Unterhaltszahlungen im Zuge einer Scheidung», berichtet Raoul Oliver Classen. Er ist Präsident des Bundesverbands Deutscher Detektive (BDD) in Buchholz. Manche Ex-Partner beauftragen etwa einen privaten Ermittler, um herauszufinden, ob der andere nicht doch mehr arbeitet und die wahren Einkommensverhältnisse verschleiert.

Detektive spüren Expartnern nach

Einen Großteil der Arbeit machen aber Wirtschaftsermittlungen aus. Auftraggeber sind etwa Unternehmen oder Versicherungen. Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer meldet sich für Wochen krank. Sein Chef hat aber nach einem Tipp den konkreten Verdacht, dass sein Mitarbeiter die Zeit nutzt, um beim Bau seines Eigenheims mitzuhelfen.

Ein Privatdetektiv forscht nach. Arbeitet der Mitarbeiter auf der Baustelle, statt krank im Bett zu liegen, sind die Rechercheergebnisse Beweismaterial. Der Chef kann damit eine Kündigung gerichtsfest untermauern.

Einfach filmen geht nicht

Detektive sind bei ihrer Arbeit an Recht und Gesetz gebunden. Den auf der Baustelle arbeitenden vermeintlich kranken Mitarbeiter filmen? «Das geht aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes grundsätzlich nicht», erklärt Classen. Ein Detektiv kann die Baustelle fotografieren, die Zielperson allenfalls von hinten. «Das klassische Beweisfoto gibt es nur im Film, es hätte in der Realität vor Gericht wohl keinen Bestand», betont Classen.

Stattdessen schildert der Detektiv in einem möglichen Prozess als Zeuge minutiös seine Beobachtungen. Spitzelgeräte wie Wanzen oder GPS-Sender sowie das Öffnen verschlossener Türen sind tabu.

Privatdetektiv ist kein geschützter Beruf

Wer einen privaten Ermittler beauftragen möchte, sollte darauf achten, dass dieser sich schon beim ersten Kontakt verpflichtet, Recht und Gesetz einzuhalten. Das Problem: Der Beruf des Privatdetektivs ist nicht geschützt. «Es gibt für ihn keine gesetzlich vorgeschriebene Ausbildung», sagt Thomas Teschner von der IHK Saarland. Das bedeutet: Jeder kann sich Privatdetektiv nennen.

Gute Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Detektivs bringt etwa mit, wer zuvor bei Notaren oder Rechtsanwälten oder im Polizeidienst gearbeitet hat, erklärt Teschner. «Solche Leute kennen in aller Regel die geltenden Gesetze und Vorschriften.» Bei einem persönlichen Treffen sollte der Ermittler erläutern, was er tun kann und wird, um zu Erkenntnissen zu kommen, sagt Andreas Heim. Er ist Leiter der Geschäftsstelle des Bunds Internationaler Detektive (BID) in Berlin.

Für Unternehmen ab 75 Euro pro Stunde

Die Kosten fallen unterschiedlich aus: Zum einen gibt es ein Nord-Süd-Gefälle, zum anderen werden in Großstädten höhere Preise verlangt als auf dem Land. «Im Privatbereich kostet eine Stunde Detektivarbeit im Schnitt ab 50 Euro aufwärts, im gewerblichen Bereich ab 75 Euro aufwärts», erklärt Heim. Nach oben hin gibt es keine Grenzen. In jedem Fall gilt: «Beim Erstgespräch muss die Kostenstruktur offengelegt werden», so Classen.

Fotocredits: Silvia Marks
(dpa/tmn)

(dpa)