Planen Sie vor – die private Altersvorsorge

Dass die gesetzliche Rentenversicherung jedem bei ihr versicherten Rentner eine lebenslange Rente auszahlt, ist sicher. Ebenso gewiss ist aber auch, dass die gesetzliche Altersrente alleine für den Lebensunterhalt im Alter nicht ausreicht, sodass eine ergänzende Absicherung unverzichtbar ist. Je früher Versicherte den Aufbau ihres zusätzlichen Einkommens im Alter in Angriff nehmen, desto geringere Beträge benötigen sie.

Die Rentenlücke

Die klassische Definition der Rentenlücke als Unterschied zwischen dem letzten Arbeitseinkommen und der Höhe der Monatsrente berücksichtigt nicht, dass Rentner durch den Wegfall der Berufsausübung Kosten einsparen und dass sie einige Vergünstigungen genießen. Realistischer ist die Bewertung der Rentenlücke anhand des benötigten oder gewünschten Alterseinkommens, wobei als Mittelwert achtzig Prozent des letzten Nettoverdienstes gilt. Diesen Betrag erreicht die gesetzliche Altersrente selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne Pause berufstätig war. Sowohl eine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit als auch die Pause während der Kindererziehung erhöht die Rentenlücke, die verbesserte Berücksichtigung von Erziehungszeiten in der Rentenberechnung entschärft den Effekt nur geringfügig. Noch dringender als für Arbeitnehmer ist die private Vorsorge für nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherte Selbständige, da diese ohne Eigeninitiative keinerlei Altersbezüge erhalten.

So früh wie möglich mit dem Aufbau der privaten Zusatzaltersrente beginnen

Einen Vertrag über die Riester-Rente als zweiten Baustein der Altersversorgung schließen idealerweise bereits Berufsanfänger ab. Weitere Zahlungen für private Rentenverträge erscheinen in den 20er Lebensjahren oftmals als nicht möglich, da die junge Familie zu versorgen ist. Versicherungsexperten raten dazu, spätestens mit Mitte dreißig Ansprüche auf eine private Rente aufzubauen. Wer in derart jungen Jahren mit dem Ansparen einer Zusatzrente beginnt, zahlt geringe Beiträge und erzielt ein ausreichendes Zusatzeinkommen, selbst wenn er zunächst nur zwanzig bis fünfzig Euro je Monat auf den Rentenversicherungsvertrag einzahlen kann. Wer erst mit fünfzig oder noch später mit dem Sparen für die spätere Rente beginnt, muss höhere Beiträge leisten oder sich mit einer geringeren Zusatzrente zufrieden geben.

Zunächst die Grundbedürfnisse abdecken

Vor dem Abschluss der privaten Rentenversicherung müssen grundlegende Versicherungsverträge wie die Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung finanziert werden, damit nicht unerwartet eintretende Ereignisse die Planung der Alterseinkünfte zunichte machen. Wohneigentum stellt eine sinnvolle Form der Altersabsicherung dar, wenn die Tilgung vor dem Rentenalter abgeschlossen wird. Zusätzliche Schulden für die Bezahlung der Rentenversicherungsbeiträge sollten Arbeitnehmer nicht machen.

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