Ombudsmann privater Banken schlichtet in

Berlin – An den Ombudsmann privater Banken können sich Kunden bei Streitfragen kostenlos wenden. Denkbare Fälle sind eine mutmaßliche Fehlberatung oder Probleme bei der Rückabwicklung eines Vertrages mit einer Privatbank.

Verbraucher müssen ihre Beschwerde schriftlich einreichen – also per Brief, Fax oder E-Mail. Sie sollten ihre Ansprüche benennen und dem Anschreiben Kopien wichtiger Unterlagen beifügen, erklärt der Bundesverband deutscher Banken. Konto- oder Depotauszüge sowie ein Darlehensvertrag können aussagekräftig sein – aber auch der Schriftwechsel zwischen dem Kunden und der Bank zu dieser Angelegenheit.

Wenn der streitige Betrag die Grenze von 10 000 Euro nicht überschreitet, ist der Schlichtungsspruch für die Bank bindend. Sollte die Entscheidung anders als erhofft ausfallen, können Bannkunden immer noch vor Gericht ziehen. Wichtig: Die Bank muss ihren Sitz im Inland haben.

Nicht immer ist eine Schlichtung möglich – beispielsweise, wenn der Ombudsmann für die Klärung des Sachverhaltes einen Zeugen hören müsste oder wenn kein ausreichender Antrag gestellt wurde. Kunden von Sparkassen, Genossenschaftsbanken und öffentlichen Banken können sich nicht an den Ombudsmann privater Banken wenden – diese Institute haben eigene Streitschlichtungssysteme.

Fotocredits: Jens Schierenbeck
(dpa/tmn)

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