Nummer des Stromzählers nicht am Telefon verraten

Bremen – Mit Daten sollte man sorgsam umgehen, raten Verbraucherschützer allgemein. Dazu zählen auch Nummer und Stand des Stromzählers.

Denn wer Name, Adresse sowie Zählernummer und -stand eines Haushalts kennt, kann den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters in die Wege leiten, warnt die Verbraucherzentrale Bremen.

Wenn sich Kunden für einen neuen Anbieter entscheiden, erklärt dieser dem bisherigen Versorger die Kündigung. Eigentlich ist dafür eine Vollmacht nötig. Um Ärger zu vermeiden, sollten Verbraucher diese Daten Anrufern trotzdem nicht verraten. Auch wenn vermeintlich eine Firma eine Umfrage durchführt. Die Verbraucherzentrale berichtet von aktuellen Fällen, in denen die Angerufenen danach per Post Informationen zu einem angeblich neu geschlossenen Vertrag bekamen.

«Wer solch ein Willkommensschreiben bekommt, sollte schriftlich gegenüber dem Anbieter widersprechen und deutlich machen, dass zu keiner Zeit ein Vertrag geschlossen wurde», rät Berater Parsya Baschiri. Der Widerspruch solle per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Zudem empfiehlt Baschiri, den Vertrag vorsorglich zu widerrufen und wegen arglistiger Täuschung und Irrtum anzufechten. Es sei Aufgabe der werbenden Firma, einen Vertragsschluss nachzuweisen.

Sicherheitshalber sollten Kunden außerdem ihren bisherigen Anbieter kontaktieren und vorbeugend erklären, dass sie nicht kündigen möchten, so der Verbraucherschützer.

Fotocredits: Jan Woitas
(dpa/tmn)

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