Neuer Job? Das sollten Sie über den Arbeits­vertrag wissen

Neuer Job? Das sollten Sie über den Arbeits­vertrag wissen

Sie haben sich den Wunsch nach einer beruflichen Veränderung erfüllt und der nächste Schritt ist das Unterschreiben des Arbeitsvertrages. Dabei gibt es aber einiges zu beachten, denn jeder Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag, bis auf die gesetzlichen Regelungen, frei gestalten.

Arbeitnehmer sollten den Vertrag vor der Unterschrift auf seine Richtigkeit überprüfen. Im Ernstfall kann ein Arbeitsvertrag vor Gericht nicht gültig sein. Worauf Arbeitnehmer genau zu achten haben, wird im Folgenden erläutert.

Das gehört hinein!

Grundsätzlich müssen Arbeitsverträge schriftlich festgehalten werden. Im Streitfall, zum Beispiel bei einer Kündigung oder ausbleibendem Lohn, sind die Bedingungen nur nachweisbar, wenn sie schriftlich festgehalten worden sind. Wenn der Vertrag auf einen bestimmten Zeitraum ausgelegt ist, so muss diese Befristung niedergeschrieben sein. Auch die Inhalte der Tätigkeit und der Aufgabenbereich haben ihren Platz im Arbeitsvertrag. Es wird festgelegt, welche Aufgaben der Arbeitnehmer zu verrichten hat und wofür er zuständig ist.

Weiterhin muss der Arbeitsvertrag enthalten:

  • Informationen zu Probezeit
  • den Urlaubsanspruch
  • den Arbeitsort
  • die Arbeitszeit (also die tägliche/wöchentliche)
  • das Brutto-Gehalt
  • die Kündigungsfrist
  • das nötige Verhalten in Krankheitsfällen (Wann beispielsweise die Krankmeldung abgegeben werden muss.)
  • ob Nebentätigkeiten erlaubt sind und
  • die Weisung zur Geheimhaltungen von Unternehmensinterna.

Besonders wichtig kann auch die Konkurrenzausschlussklausel sein. Diese ist aber keine Pflicht. Sie besagt, dass ein Arbeitnehmer nach dem Verlassen des Unternehmens nicht direkt bei einem Konkurrenzunternehmen anfangen darf.

Das gehört nicht in den Arbeitsvertrag

Es gibt Arbeitgeber, die dem Vertrag Klauseln hinzufügen, die nicht zulässig sind. Beispielsweise darf der Arbeit gebende Unternehmer dem Angestellten nur in gewissem Maße vorschreiben, welche Kleidung er zu tragen hat. Der Arbeitnehmer kann sich seinem Stil entsprechend kleiden und es sollte dem Berufsbild angemessen sein. Ein klassischer Dresscode für einen Mitarbeiter einer Bank steht jedoch weitgehend fest. Doch darf der Mitarbeiter selbst entscheiden, welche Farbe sein Anzug oder sein Hemd haben. In machen Berufen darf kein Schmuck getragen werden. Nicht, weil es nicht zum Aussehen passt, sondern weil dies Gefahren bergen oder unhygienisch sein könnte. Auch eine Versetzung an einen anderen Arbeitsort kann nur vertraglich festgehalten werden, wenn dieser maximal 1,5 Stunden von dem bestehenden Ort entfernt ist. Größere Distanzen sind ohne Absprache und Vertragsänderung längerfristig nicht zulässig. Das gilt allerdings nicht für Kunden- und Geschäftstermine.

Weitere beliebte Klauseln betreffen die Überstunden. Im Vertrag darf es nicht heißen, dass etwaige Überstunden mit dem Gehalt abgeglichen sind. In manchen Berufen muss der Arbeitgeber die Überstunden separat vergüten.

Trotz Euphorie den Vertrag genau prüfen.

Bei den meisten sind Freude und Euphorie sehr groß, wenn sie einen neuen Job beginnen dürfen. Doch Vorsicht: Gerade beim Vertrag nichts überstürzen. Es können Tücken lauern, die im Ernstfall zum Problem werden. Wird einmal gegen den Arbeitgeber geklagt und der Vertrag ist nicht rechtmäßig, ist dieser anfechtbar oder von vornherein nichtig.

Besser als gleich den rechtlichen Weg einzuschlagen, ist es jedoch, den Vertrag vorab genau zu prüfen, und wenn gewünscht, auch einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Werden Unstimmigkeiten im Vertag identifiziert, hilft das klärende Gespräch mit dem zukünftigen Arbeitgeber. Oft handelt es sich bei fragwürdigen Formulierungen um Fehler aus Unwissenheit oder durch Missverständnisse und falsche Deutungen. Diese lassen sich meist schnell beheben und das Unternehmen stellt Ihnen einen neuen Vertrag zur Unterschrift bereit. Der neue Chef möchte Sie ja schließlich einstellen.

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