Neue Regelungen: Was sich für Versicherte 2017 ändert

Neue Regelungen: Was sich für Versicherte 2017 ändert

Verbraucherschützer monieren schon länger, dass Versicherungen ihre Kunden detaillierter über den aktuellen Wert ihrer Lebensversicherung informieren müssen. Dieser Missstand soll nun durch die Umsetzung von EU-Richtlinie in deutsches Recht angepasst werden. Erfahren Sie hier mehr darüber.

Lebensversicherung: So war es bisher

Einmal im Jahr erhalten Verbraucher, die eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, ein Schreiben der Versicherungsgesellschaft. Daraus soll der aktuelle Wert der Police hervorgehen. Tut er auch, häufig aber zu ungenau. Nach Angaben der Bundesregierung war bislang etwa ein Viertel der offiziellen Mitteilungen unvollständig. Das soll sich ab Mitte 2018 ändern.

Verbraucher sollen genauer informiert werden

Zukünftig sollen Versicherte mittels Pflichtangaben über den aktuellen Rückkaufswert der Lebensversicherung informiert werden. Von Interesse ist dabei die Summe, die nach Ablauf des vereinbarten Vertrags gezahlt wird sowie die Summe, die Kunden erhalten würden, sollten sie die Lebensversicherung vorzeitig auflösen. Das ermöglicht ganz neue Perspektiven, wenn Versicherte „finanzielle Entscheidungen wie etwa das Behalten oder Verkaufen der Police auf der Grundlage ihrer Standmitteilung treffen“, so der Chefversicherungsmathematiker der Policen Direkt-Gruppe, Henning Kühl. Allerdings müssen die Versicherer den Altkunden nur auf Anfrage die Summe der bisher eingezahlten Beiträge nennen.

Neuerungen bei der Restschuldversicherung

Restschuldversicherungen sind in der Regel teuer und umstritten. Die Restschuldversicherung springt ein, wenn der Darlehensnehmer arbeitslos wird oder stirbt. Vergeben Banken einen Kredit, verlangen die Kreditinstitute oft, dass Kunden eine Restschuldversicherung abschließen, sofern noch nicht geschehen, um ihr finanzielles Risiko zu minimieren. „Es gibt zunehmend Fälle, in denen Banken Verbrauchern teure Restschuldversicherungen verkaufen, obwohl der Versicherungsschutz nicht in dem Umfang oder gar nicht benötigt wird“, kritisiert der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber von der SPD im „Tagesspiegel“, wie das „Manager Magazin“ online schreibt. Restschuldversicherungen dürften weiterhin in Kombination mit einem Kredit verkauft werden, allerdings sollen Verbraucher zukünftig genau über Kosten informiert werden. Meist ist der Abschluss nämlich freiwillig und nicht an den Kredit gekoppelt.

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