Mütterrente rückwirkend in Anspruch nehmen

Berlin – Wer über 65 Jahre ist, Kinder erzogen hat und 2019 erstmals Rente beantragen will, muss unter Umständen schnell handeln. Denn sonst könnten Betroffene Rentenzahlungen verlieren, die ihnen dank der Mütterrente zustehen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.

Das betrifft Eltern, deren Kind vor 1992 geboren wurde. Sie können seit Jahresanfang erstmals Rentenansprüche haben. Denn durch die Reform der Mütterrente bekommen sie nun für jedes Kind zweieinhalb Jahre als Erziehungszeiten bei der Rente angerechnet. Erfüllen sie durch die Mütterrente nun erstmals die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren und haben zudem die Regelaltersgrenze vor dem 1. Januar 2019 erreicht, haben sie erstmals Anspruch auf eine Regelaltersrente.

Wichtig: Dieser Personenkreis sollte seinen Rentenantrag spätestens bis Ende April stellen. Denn dann erhalten Neurentner rückwirkende Zahlungen ab Januar 2019. Geht der Antrag aber erst nach dieser Frist beim zuständigen Rentenversicherungsträger ein, bekommen sie die Auszahlung erstmals ab dem Monat der Antragstellung. Betroffene sollten also handeln, damit ihnen keine Rentenzahlungen entgehen.

Fotocredits: Stephanie Pilick
(dpa/tmn)

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