Mitarbeiterbindung: Steuerfreie Geschenke erhalten die Motivation

In Zeiten des Fachkräftemangels müssen sich Geschäftsführer und Personaler jede Menge einfallen lassen, um ihre Mitarbeiter bei Laune und im Unternehmen zu halten. Steuerfreie Incentives gehören immer öfter dazu.

Positive Impulse für die Mitarbeiter

Die Gehaltserhöhung gilt traditionell als das Höchstmaß an Anerkennung, die ein Mitarbeiter vom Chef erhält. Dumm nur, dass je nach Steuersatz, Teuerungsrate und Lebenshaltungskosten wenig davon beim Begünstigten ankommt. Deshalb sind Incentives zur Mitarbeitermotivation eine interessante Alternative. Besonders angesagt sind steuerfreie Gutscheine bis zu einem Gegenwert von 60 Euro, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu besonderen Anlässen schenken.

Mit dem Gutschein erhält der Mitarbeiter steuerfreie Sachbezüge. Der Gutschein kann in zahlreichen Partner-Einzelhandelsgeschäften online oder im Shop eingelöst werden. Auch ein Kinogutschein ist möglich. Welcher Sachbezug gewählt wird, entscheidet der Arbeitgeber.

Die Art von Zuwendung ist dabei kein einmaliger Betrag pro Jahr, sondern kann den Mitarbeitern in den zwölf Monaten mehrmals zu persönlichen Anlässen zukommen. Allerdings gibt es dabei eine Einschränkung: den persönlichen Bezug.

Zuwendungen müssen anlassbezogen sein

Die Anlässe für steuerfreie Gutscheine müssen den Mitarbeiter persönlich betreffen, einen einmaligen Charakter oder Seltenheitswert besitzen. Hier einige Beispiele:

  • Beförderung
  • Geburt eines Kindes
  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Jubiläum
  • Pensionierung
  • Taufe eines Kindes
  • Verlobung

 

Sachbezüge ohne persönlichen Bezug

Auch wenn es keinen personenbezogenen Anlass wie ein Jubiläum oder eine Hochzeit gibt, können Chefs ihren Mitarbeitern steuerfreie Sachbezüge zukommen lassen – allerdings nur bis zu einer Höhe von 44 Euro pro Monat. Die Bezüge werden nicht in Euro ausgezahlt, sondern stellen eine reine Sachleistung dar, die dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber gewährt wird. Typische Sachlösungen sind Einkaufsgutscheine, Gutscheinkarten oder Tankgutscheine. Der monatliche Betrag für Sachbezüge in Höhe von 44 Euro stellt dabei eine Freigrenze dar – wird er überschritten, ist er für den Arbeitgeber voll steuerpflichtig.

Arbeitnehmer müssen den Betrag nicht im selben Monat ausgeben, in dem sie ihn erhalten. Sie können die Beträge ansparen, um sich beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt einen teureren Wunsch zu erfüllen. Übrigens können alle Mitarbeiter von dieser monatlichen steuerfreien Sachzuwendung profitieren – auch die, die als Minijobber lediglich 450 Euro pro Monat verdienen.

Attraktive Alternative zur Gehaltserhöhung

Steuerfreie Sachbezüge wirken auf Mitarbeiter sehr motivierend und stärken so die Bindung ans Unternehmen. Sie haben sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter finanzielle Vorteile: Die Firma spart Sozialversicherungsbeiträge, ebenso wie der Arbeitnehmer – die Steuerersparnis kommt noch hinzu. Aus diesem Grund können Sachzuwendungen eine echte Alternative zu einer Gehaltserhöhung sein.

Bild: pixabay.com, Free-Photos, 1246848

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