Mehr wissen, sicher handeln: Anwalt für Arbeitsrecht Mathias R. Mayer geht online

(ddp direct) Hamburg, 18.09.2013. http://arbeitsrecht-mediation.com/ – so heißt die neue Homepage von Mathias R. Mayer, dem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg. Pünktlich zum Herbstanfang geht die Website des bewanderten Arbeitsrechtlers online. Übersichtlich, aber umfangreich in den Informationen wird das Leistungsspektrum von Rechtsanwalt Mathias R. Mayer dargestellt. Die Zielgruppenansprache erfolgt über die Navigationsleiste und umfasst die arbeitsrechtlichen Themengebiete für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber, für den Betriebsrat und für Geschäftsführer. Selbstverständlich gibt es auf der Website die direkten Kontaktdaten des qualifizierten Anwalts für Arbeitsrecht. Sein Slogan: „Hart in der Sache – fair zu den Menschen!“

Erfahrener Anwalt für Arbeitsrecht und Mediator

Mathias R. Mayer berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber bei allen arbeitsrechtlichen Problemstellungen. Nicht nur auf dem klassischen Arbeitsrecht liegt sein Schwerpunkt, sondern auch auf den thematischen Schnittmengen des Arbeitsrechts zum Sozial(versicherungs)recht, zum Zivilrecht sowie zum Handels- und Gesellschaftsrecht. Zusätzlich steht Rechtsanwalt Mayer seinen Mandanten als externer Berater und ausgebildeter Mediator im Bereich des Personal-Konfliktmanagements zur Verfügung.

Qualifizierte Rechtsberatung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der kenntnisreiche Anwalt für Arbeitsrecht ist für seine Mandanten verlässlich als Rechtsbeistand in Hamburg, Niedersachsen und dem gesamten norddeutschen Raum da. Mathias R. Mayer begleitet, betreut und vertritt diese persönlich und vertraulich in schwierigen beruflichen Situationen. Die individuellen Bedürfnisse der Mandanten zu erkennen und diese persönlich und wirtschaftlich zum Erfolg zu bringen, ist sein Anspruch. Als Full-Service Rechtsanwalt im Arbeitsrecht legt Mathias R. Mayer besonderen Wert auf transparente Beratungsabläufe, verständliche Sprache und eine klare Preisgestaltung.

Mathias R. Mayer unterstützt und repräsentiert Arbeitnehmer – kompetent, schnell und unkompliziert. Im laufenden Arbeitsverhältnis ist er ihnen arbeitsrechtlich und persönlich verbunden, insbesondere bei Kündigung, Aufhebung und Befristung.

Arbeitgebern gegenüber ist der spezialisierte Anwalt für Arbeitsrecht ein unkomplizierter und verlässlicher Partner in der täglichen Personalarbeit. Angesichts seiner Berufserfahrung im Personalmanagement (Bundesagentur für Arbeit, Personaldienstleistung sowie als Personalreferent in der freien Wirtschaft) berät der Rechtsanwalt persönlich, ergebnisorientiert und kostenbewusst.

Expertenwissen für die Betriebsratsarbeit, Geschäftsführer und Unternehmen

Bei der Mitarbeit im Betriebsrat stehen immer wieder Rechtsfragen im Raum, die nicht so einfach zu beantworten sind. Hier hilft Mathias R. Mayer unkompliziert und verlässlich mit seiner fachlichen und persönlichen Expertise. Dadurch lassen sich Benachteiligungen von Kolleginnen und Kollegen vermeiden und der gewählte Mitarbeitervertreter kann seine Aufgaben wirkungsvoll wahrnehmen. Auch in der Weiterbildung unterstützt der Rechtsanwalt Mayer mit maßgeschneiderten Seminaren oder Schulungen.

Geschäftsführer genießen in der Regel weniger Schutz als ein Arbeitnehmer: Kein Kündigungsschutz, keine Regelarbeitszeiten, aber mehr Pflichten – gegenüber den Mitarbeitern und gegenüber dem Unternehmen. Diese Sonderstellung sollte eindeutig in einem Geschäftsführerdienstvertrag geregelt sein. Rechtsanwalt Mayer steht beratend und gestaltend Geschäftsführern sowie kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die einen Geschäftsführer einsetzen möchten, kompetent zur Seite.

Mehr Informationen liefert die Website: http://arbeitsrecht-mediation.com/

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Pressekontakt

Herr Mathias R. Mayer

Rechtsanwalt & Mediator Mathias R. Mayer

Mattentwiete 8

20457

Hamburg

EMail: anwalt@arbeitsrecht-mediation.com
Website: http://arbeitsrecht-mediation.com/
Telefon: +49 (0)40 414 645 33