Markenrecht – Der Apfelkind-Streit

Viele Unternehmen gehen juristisch mit aller Konsequenz vor, wenn sie ihre Markenrechte verletzt sehen. Das zeigt das Beispiel einer Bonner Unternehmerin, die mit einem Apfellogo den bekannten Technikkonzern Apple auf den Plan rief. Nun scheint aber eine Einigung kurz bevorzustehen, nachdem die junge Existenzgründerin eine Anwaltskanzlei für Markenrecht eingeschaltet hatte.

Der Verlauf des Apfelkind-Streits: von Drohungen bis zur Kompromissbereitschaft

Immer wieder erhalten Selbstständige von größeren Unternehmen unangenehme Post, in denen Firmenanwälte die Verwendung von bestimmten Marken untersagen wollen. So erging es auch der Bonner Cafébesitzerin Christin Römer. Sie nennt ihre Lokalität „Apfelkind“ und schuf dafür ein Logo, das nach Meinung Apples zu stark dem berühmten abgebissenen Apfel ähnelt. Mit diesem Kennzeichen wollte Römer zusätzlich eine Produktlinie von Kinderspielzeug bis hin zu Kleidungsstücken vertreiben. Im April 2011 meldete die junge Unternehmerin den von ihr kreierten Apfel mit Kindergesicht beim Deutschen Patent- und Markenamt an, kurz darauf kontaktierten sie die Anwälte des Technologiekonzerns. Sie forderten einen Verzicht auf den Antrag sowie die Nutzung des Logos. Römer sah das aber nicht ein und ließ sich anwaltlich vertreten, zuerst verlief der Briefwechsel jedoch ergebnislos.

Nicht einschüchtern lassen: Setzen Sie auf kompetente Juristen

Doch Römer gab nicht auf und vollzog einen klugen Schritt: Sie wandte sich an einen renommierten Markenrechtsanwalt, an den Düsseldorfer Professor Markus Braunewell. Apple änderte sofort die Strategie und suchte fortan das Gespräch, Vertreter besuchten Römer sogar vor Ort. Die Selbstständige glaubt daran, dass eine gütliche Einigung bald erreicht wird. Zugleich deutet manches darauf hin, dass das Deutsche Patent- und Markenamt sich zu Römers Gunsten ausspricht. Dies dürfte den Einigungswillen des Konzerns zusätzlich befördert haben. Sollten Sie selbst irgendwann in Streitigkeiten im Marken- und Kennzeichenrecht verwickelt sein, empfiehlt sich das Verhalten der Bonner Unternehmerin als Vorbild. Suchen Sie am besten sofort eine Anwaltskanzlei für Markenrecht auf. Fachanwälte können gut einschätzen, ob sich juristischer Widerstand lohnt. In diesem Fall war das gegeben: Besitzer von Markenrechten können nur auf deren Schutz pochen, wenn es sich um das gleiche wirtschaftliche Feld handelt. Römer hatte die besseren Karten bei der Auseinandersetzung, weil sie mit ihrem Logo keine Technologieprodukte oder Accessoires wie Notebook-Taschen verzieren möchte.

Bei Auseinandersetzungen um Markenrechte Fachanwälte einschalten

Als Existenzgründerin musste sich Christin Römer den Anwälten Apples erwehren, weil diese aufgrund eines ähnlichen Logos eine Markenrechtsverletzung feststellten. Als die Bonnerin jedoch einen kompetenten Juristen dieses Rechtsbereichs beauftragte, zeigte Apple plötzlich Kompromissbereitschaft. Auch gegenüber scheinbar übermächtigen Konzernen können sich Selbstständige mit der richtigen juristischen Vertretung erfolgreich durchsetzen.

Foto: XtravaganT – Fotolia