Lotto: Die Rechtsnatur einer Spielgemeinschaft

Viele schließen sich bei Lotteriespielen zu Tippgemeinschaften zusammen – vor allem in Freundeskreisen oder am Arbeitsplatz erfreut sich das gemeinsame Spielen einer großen Beliebtheit. Die meisten Teams gehen allerdings mit der Organisation zu sorglos um und halten nichts schriftlich fest. Das kann im Gewinnfall zu juristischen Auseinandersetzungen führen.

Warum Tippgemeinschaften einen Vertrag schließen sollten

Die meisten Tippteams gewinnen höchstens kleine Beträge, dann treten bei der Durchführung und der Verteilung der Gewinnsummen in der Regel keine Probleme auf. Anders kann es aussehen, wenn sich die Mitspieler über viel Geld freuen können oder zum Beispiel in eine Gewinnshow eingeladen werden.

Manche erinnern sich plötzlich nicht mehr an mündliche Absprachen – solche Streitigkeiten landeten schon mehrfach vor Gericht. Die besten Karten hat jener, der im Auftrag der anderen den Lottoschein abgegeben hat. Die anderen gehen mangels Beweis leer aus. Für den Fall der Fälle empfiehlt es sich deswegen immer, die Regeln einer Tippgemeinschaft schriftlich zu fixieren. In persönlichen Zusammenhängen mag der Vorschlag schwerfallen, weil sich alle vertrauen wollen. Auf dieses Vertrauen sollte sich aber niemand verlassen, bei großen Geldbeträgen endet häufig die Freundschaft oder Kollegialität.

Welche Inhalte in einen Vertrag gehören

Es macht nicht viel Mühe, einen solchen Vertrag zu schließen. Die Mitspieler gründen im juristischen Sinne eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts – von dieser Begrifflichkeit sollten sie sich aber nicht abschrecken lassen. Unter Gesellschaften des bürgerlichen Rechts versteht man einfache Vereinbarungen wie diese zwischen Fahrgemeinschaften getroffen werden. Hierfür bedarf es lediglich einer Zieldefinition und klarer Bestimmungen. Die Zieldefinition umfasst den Zweck der Gemeinschaft: An welcher Lotterie wollen die Spieler in welchem Umfang teilnehmen? In einem Vertrag bestimmen sie zudem den federführend Verantwortlichen, der das Geld betreut und die Tippabgabe übernimmt. Die Unterzeichnenden sollten zudem eindeutig festlegen, was bei fehlenden Beitragszahlungen geschieht. Dieser Punkt kann im Gewinnfall große Bedeutung erlangen. Je nach Regelung kann ein säumiger Teilnehmer seinen Einsatz nachzahlen und partizipiert am Gewinn oder er ist bereits ausgeschlossen.

Hoher Gewinn: Ärger im Voraus vermeiden

Auch wenn Auseinandersetzungen unwahrscheinlich scheinen, alle Beteiligten sollten für den Fall der Fälle vorsorgen. Das gilt für Heiratende mit einem Ehevertrag genauso wie für eine Tippgemeinschaft, die mit einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für juristisch sichere Verhältnisse sorgen kann. Ein solches Schriftstück lässt sich rasch formulieren, diese kurze zeitliche Investition kann enormen Ärger verhindern.

Foto Credit: M. Schuppich – Fotolia



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