Kredite vergleichen – mit dem effektiven Jahreszins

Kredite sind heute selbstverständlich. Ob online, traditionell bei der Bank vor Ort oder direkt beim Händler, die Kreditangebote sind vielfältig. Da fällt die Entscheidung für den günstigsten Kredit nicht immer leicht. Neben den Zinsen sind Kredite meist mit weiteren Kosten verbunden. Sie müssen beim Angebotsvergleich berücksichtigt werden. Dies macht der effektive Jahreszins möglich.

Angabepflicht bei Verbraucherkrediten

Der Gesetzgeber hat bei Krediten an Verbraucher die Angabe des effektiven Jahreszinses zwingend vorgeschrieben. Dies gilt für die Werbung, Kreditangebote und Kreditverträge. Die Angabepflicht erstreckt sich damit auf die typischen Kredite im Konsumentenkreditgeschäft, das sind vor allem Raten-, Anschaffungs- und Abrufkredite. Aber auch bei privaten Baufinanzierungen ist der Effektivzins anzugeben. Rechtliche Grundlage für die Berechnung ist die Preisangabenverordnung, die im Detail die Berechnungsmethode und die einzubeziehenden Größen festlegt. Der Effektivzins ist danach als jährlicher Prozentsatz anzugeben. Methodisch entspricht die Effektivzinsberechnung der internen Zinsfußmethode aus der Investitionsrechnung.

Welche Kosten werden einbezogen, welche nicht?

Grundsätzlich sind bei der Effektivzinsberechnung neben den Zinsen alle weiteren Kostenkomponenten und Kosteneinflussfaktoren eines Kredites mit zu berücksichtigen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Dazu gehören zum Beispiel Bearbeitungsgebühren, ein Auszahlungsdisagio, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine. Nicht in die Berechnung fließen dagegen Kosten für die Wertermittlung und Sicherheiten, Kontoführungsgebühren und Kosten einer freiwilligen Restschuldversicherung ein. Auch Kosten eines nicht planmäßigen Kreditverlaufs wie Mahn- oder Inkassogebühren bleiben unberücksichtigt. Gerade wegen der Nichteinbeziehung von Restschuldversicherungen gibt es immer wieder Kritik. Häufig werden solche Versicherungen nämlich relativ aggressiv beworben, so dass für den Verbraucher die Freiwilligkeit nicht immer erkennbar ist. Restschuldversicherungen sind relativ teuer. Eine Nichtberücksichtigung macht den Effektivzins niedriger, als er eigentlich ist.

Effektivzinsvergleich reicht nicht immer aus

Trotz der Kritik – der Effektivzins ermöglicht Verbrauchern einen besseren Vergleich der Kreditkonditionen als der ausschließliche Blick auf den Zinssatz. Er kann daher die Kreditentscheidung sinnvoll unterstützen. Manchmal reicht er aber alleine nicht aus. Ein typisches Beispiel sind sogenannte Händlerkredite. Sie werden häufig mit besonders niedrigen Effektivzinsen beworben. Bei der Händlerfinanzierung kann der Verbraucher aber in der Regel keinen Barzahlungsrabatt mehr in Anspruch nehmen, den er bei einer herkömmlichen Finanzierung nutzen könnte. Man sollte sich daher der begrenzten Aussagekraft des Effektivzinses bewusst sein.

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