Krankenhaus muss Kosten für Gebärdensprachdolmetscher zahlen

Hamburg – Benötigt ein Patient in der Klinik einen Gebärdensprachdolmetscher, muss das Krankenhaus diesen meist bezahlen. Denn in den allgemeinen Pauschalen, die das Krankenhaus erhält, sind diese Kosten enthalten. Das gilt auch, wenn der Patient den Dolmetscher beauftragt und mitbringt.

Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine diesbezügliche Entscheidung des Sozialgerichts Hamburg. Der Fall: Eine taubstumme Patientin ließ sich für die Gespräche über eine Krankenhausaufnahme zur Operationsvorbereitung und beim Abschlussgespräch von einer Gebärdensprachdolmetscherin begleiten. Sie hatte diese selbst mitgebracht. Ohne ihre Unterstützung wäre eine Verständigung unmöglich gewesen. Dies sah auch die Klinik so.

Die Gebärdensprachdolmetscherin stellte anschließend dem Krankenhaus 454,33 Euro in Rechnung. Das Krankenhaus zahlte nicht und verwies darauf, dass die Patientin dafür ihre gesetzliche Krankenkasse in die Pflicht nehmen soll.

Das Urteil: Die Kosten muss das Krankenhaus übernehmen, befand das Sozialgericht. Obwohl die Patientin die Gebärdensprachdolmetscherin beauftragt habe, würde mit der Übersetzungsleistung letztlich eine Pflicht des Krankenhauses gegenüber der Patientin erfüllt. Anderenfalls hätte das Krankenhaus einen Gebärdensprachdolmetscher beauftragten müssen. Das Krankenhaus habe dafür zu sorgen, dass die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten sichergestellt sei. Die Kosten hierfür seien auch in den üblichen Krankenhausentgelten enthalten (Az.: S 48 KR 1082/14 ZVW).

Fotocredits: Arne Dedert
(dpa/tmn)

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