Kindergeld nach Schulende: Familienkasse braucht Nachweise

Hamburg – Kindergeld kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden. Die Voraussetzung: Der Jugendliche absolviert nach seinem Schulabschluss ein Studium, eine Ausbildung, ein berufsvorbereitendes Praktikum oder einen anerkannten Freiwilligendienst.

Um das Kindergeld nach dem Ende der Schule nahtlos weiterzahlen zu können, benötigen die Familienkassen aber entsprechende Nachweise der Eltern, erklärt die Familienkasse Nord in Hamburg. Eine Kopie der Studienbescheinigung oder des unterzeichneten Ausbildungsvertrages ist in der Regel ausreichend.

Dauert die Unterbrechung länger als vier Monate seit Schulende, genügt der Nachweis, dass sich das Kind um einen Ausbildungs- oder Studienplatz bemüht. Das kann beispielsweise anhand von Bewerbungsschreiben oder Rückmeldungen dazu belegt werden. Wenn das Kind direkt in das Berufsleben starten will und sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, ist für die Übergangszeit eine Meldung bei der Arbeitsagentur notwendig.

Fotocredits: Maurizio Gambarini
(dpa/tmn)

(dpa)