Kinder beim Vereinssport: Wer haftet wann?

Berlin – In einem Verein können sich Kinder austoben – etwa beim Klettern, Trampolinspringen oder Schwimmen. Eigentlich eine super Sache, solange nichts passiert. Kommt es zu einem Unfall, haftet in der Regel die Versicherung des jeweiligen Vereins – aber nicht immer.

Worauf Eltern achten sollten, erklärt Anna Jakob, Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Sportrecht.

Wer haftet, wenn mein Kind beim Vereinssport einen Unfall hat?

Anna Jakob: Üblicherweise haben die Vereine eine sogenannte Sportversicherung. Die wird angeboten über die Landessportverbände beziehungsweise die Landessportbünde. Die Sportversicherung umfasst in der Regel eine Unfallversicherung, Haftpflicht, Krankenversicherung, eine Vertrauensschadenversicherung und eine Umwelthaftpflicht. Allgemein kann man sagen: Wenn ein aktives oder ein passives Mitglied während der Ausübung des Sports bei einer Vereinsaktivität einen Unfall erleidet, ist es über diese Sportversicherung abgesichert.

In welchen Fällen bezahlt die Sportversicherung nicht?

Anna Jakob: Wenn jemand beispielsweise an einem Probetraining teilnimmt, haftet die Vereinsversicherung in der Regel nicht. Oder etwa wenn während des Trainings in der Umkleide Sachen wegkommen.

Ein besonders häufiger Streitpunkt ist auch der Transport der Kinder im Auto – etwa zu einem Punktspiel bei einem anderen Verein. Passiert auf dem Weg dorthin ein Unfall, haftet die Sportversicherung des Vereins in der Regel nicht, dazu gibt es eine eindeutige Rechtsprechung. Auch wenn Meisterschaften stattfinden, die nicht vom Verein organisiert sind, greift der Versicherungsschutz des Vereines nicht. In der Regel hat dann der Ausrichter aber eine Versicherung.

Sollte ich für mein Kind eine Zusatzversicherung abschließen?

Anna Jakob: Es ist sinnvoll, sich beim Verein zu erkundigen, ob in die Sportversicherung Zusatzversicherungen integriert wurden. Es gibt Vereine, die zum Beispiel eine Kfz-Versicherung als Zusatz ins Paket mit aufgenommen haben, weil das Problem mit den Wege-Unfällen bekannt ist. Wenn man mit seinem Verein auf Reisen geht, ist es sinnvoll, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen. Wenn das Kind außerhalb der Vereinsangebote viel Sport treibt, sollte man über eine private Unfallversicherung nachdenken. Das gilt insbesondere, wenn das Kind einen risikoreichen Sport betreibt – etwa Klettern in den Bergen, Paragliding oder Fallschirmspringen.

Fotocredits: Bernd Roland
(dpa/tmn)

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