Kein Umtauschrecht für mängelfreie Weihnachtsgeschenke

Frankfurt/Main – Wer auf der Suche nach Weihnachtsgeschenken ist, sollte bedenken: Mängelfreie Ware kann nach den Feiertagen oftmals nur auf Kulanzbasis zurückgegeben werden. Einen gesetzlichen Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen gibt es nicht, erklärt die Verbraucherzentrale Hessen.

Beim Kauf im Internet gilt ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Nach Ablauf dieser Frist gibt es keinen generellen Rechtsanspruch auf Rückgabe mängelfreier Waren.

Wichtig beim Einkauf im Internet: Wer auf Last-Minute-Schnäppchen kurz vor dem Fest setzt, sollte prüfen, ob die bestellten Waren noch rechtzeitig ankommen. Viele Online-Shops weisen Verbraucher im Weihnachtsgeschäft aber darauf hin, bis zu welchem Datum eine Lieferung möglich ist.

Fotocredits: Malte Christians
(dpa/tmn)

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