Kein generelles Umtauschrecht beim Kauf im Laden

Berlin – Kunden haben im stationären Handel kein generelles Recht auf Umtausch. Viele Händler nehmen Waren aber trotzdem zurück. Die Bedingungen dafür darf der Händler aber selbst festlegen, erklärt die Anwaltauskunft des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Im Umkehrschluss muss er sich aber auch daran halten. Billigt also ein Kaufhaus zum Beispiel ein vierwöchiges Rückgaberecht zu, bindet es sich damit rechtlich. Anders ist es, wenn die gekaufte Ware Mängel hat: Hier haben Kunden ein Recht auf Nachbesserung. Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises gibt es aber erst, wenn eine Reparatur nicht möglich ist oder ohne Erfolg blieb.

Fotocredits: Tobias Hase
(dpa/tmn)

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