Kauf per Rechnung im Online-Shop: Auf Zahlfristen achten

Düsseldorf – Wer online Ware bestellt und als Zahlungsart «per Rechnung» wählt, sollte die Vertragsbedingungen genau prüfen. Denn die Formel: erst die Ware, dann das Geld innerhalb von 14 Tagen überweisen, gilt längst nicht bei allen Händlern, fanden Verbraucherschützer heraus.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VZ NRW) hat 30 Online-Shops und 6 Zahlungsabwickler unter die Lupe genommen: Bei den Händlern variieren unter anderem die Bonitätsprüfung, der Versand der Rechnung – per Mail, Post oder Fax, sowie das Einkaufslimit – zwischen 20 Euro und 5500 Euro. Auch die Zahlungsfristen und das Mahnwesen waren nicht einheitlich.

Einen Grund dafür nennt die VZ NRW: Fast jeder dritte Shop engagiert mittlerweile externe Unternehmer, die die Bonität prüfen und die Rechnungsabwicklung betreuen. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die beliebte Zahlart für die Kunden durch die Fülle an Regeln zunehmend intransparent, kompliziert und teils sogar teuer wird. So lagen die Gebühren für die erste Mahnung je nach Shop zwischen 0 und 17 Euro. Bei einem Anbieter erhielt ein Kunde sogar eine kostenpflichtige Mahnung, obwohl er die Ware noch gar nicht erhalten hatte. Die Zahlungsfristen begannen teils ab sofort, teils erst nach 7 bis 30 Tagen.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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