Höhere Umzugs-Pauschbeträge und neue Fleischkennzeichnung

Berlin – Was ändert sich zum 1. April? Neben rechtlichen Neuerungen kommt auch ein neues Fleisch-Logo in vielen Supermärkten.

– Pauschbetrag: Wer aus beruflichen Gründen den Wohnort wechselt, kann Umzugs-Ausgaben steuerlich geltend machen. Zum 1. April steigt der Pauschbetrag. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums liegt er dann für Verheiratete bei 1622 Euro statt bisher 1573 Euro und für Ledige bei 811 Euro statt 787 Euro. Abgesetzt werden können etwa Kosten des Umzugswagens oder der Spedition, Maklergebühren und doppelte Mieten. Auch Reisekosten im Zusammenhang mit dem Umzug zählen dazu.

– Organspende: Krankenhäuser erhalten mehr Geld, um sich stärker um Organspenden kümmern zu können. Die Transplantationsbeauftragten der Kliniken bekommen mehr Kompetenzen und Freiräume. Aufgebaut werden sollen mobile Ärzteteams, die kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, die Voraussetzungen für Organentnahmen festzustellen.

– Lebensmittel: Die großen Supermarktketten Aldi, Edeka, Kaufland, Lidl, Netto, Penny und Rewe starten eine einheitliche Kennzeichnung für Rinder- und Schweinefleisch sowie Geflügel. Packungsaufdrucke mit der Aufschrift «Haltungsform» sollen die Lebensbedingungen der Tiere anzeigen – in einem vierstufigen System vom gesetzlichen Standard bis zu höheren Standards mit jeweils steigenden Tierschutzanforderungen.

– Arbeitsmarkt: Beschäftigte bei Dienstleistern der Aus- und Weiterbildung bekommen mehr Geld. Ab 1. April liegt der Mindestlohn – je nach Qualifikation – bei 15,72 Euro oder 15,79 Euro brutto pro Stunde. Bis 2022 soll das Mindestentgelt schrittweise weiter steigen.

Fotocredits: Falko Siewert
(dpa)

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