Große Länder-Unterschiede beim Eigenanteil im Pflegeheim

Berlin – Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in

Pflegeheimen zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschiede

zwischen den Bundesländern.

Am günstigsten ist es in Thüringen mit

durchschnittlich 237,19 Euro im Monat, am teuersten in Berlin mit

872,50 Euro. Das geht aus einer Antwort des

Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage der Linke-Fraktion

hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Im bundesweiten

Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum

Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschnitt liegen insgesamt

sieben Länder, darunter neun Länder.

Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten,

weil die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung

nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben

auch für die Unterkunft mit Zimmerreinigung und Verpflegung. Dazu

kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten

und Modernisierungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütungen.

Die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte: «Gute Pflege

muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich

sein.» Nötig seien mehr Pflegekräfte und bessere Leistungen ohne

Altersarmut. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversicherung

ausgestaltet werden, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen

werden. «So können die Eigenanteile sinken oder ganz entfallen.»

Hintergrund für Unterschiede beim pflegebedingten Eigenanteil ist,

dass die Schlüssel für die Personalausstattung je nach Bundesland

vertraglich festgelegt werden. Wie es in einer grundsätzlichen

Erläuterung der Privaten Krankenversicherung heißt, ist eine

Vollkraft zum Beispiel in Berlin im Schnitt für 3,9 Bewohner mit

Pflegegrad 2 zuständig – in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner.

Regionale Unterschiede können auch entstehen, weil die Personalkosten

sich wie das allgemeine Lohnniveau bundesweit durchaus unterscheiden.

Seit 2017 ist der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten im

jeweiligen Heim einheitlich – und nicht mehr umso höher, je höher

jemand nach Pflegegrad eingestuft ist. Generell entfallen 80 Prozent

der pflegebedingten Kosten der Einrichtungen auf Personal.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa)

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