Gesetzesänderungen bei Immobilienfonds: Das müssen Sie wissen

Seit dem 21.Juli 2013 gibt es für Immobilienfondanleger eine Gesetzesänderung. Bis dahin war es möglich, in einem Halbjahr Gelder bis zu einem Budget von 30.000 Euro abzuziehen. Mit Wirkung des neuen Gesetzes geht das nicht mehr. Dazu kommt eine neue Kündigungsfrist und eine Mindesthaltefrist.

Banken wollen neues Gesetz positiv nutzen

Viele Banken haben vor der Verabschiedung des neuen Gesetzes versucht, den Anlegern die alten Konditionen schmackhaft zu machen. Für die Anleger ergab sich daraus ein Vorteil: Sie mussten sich nicht an die Neuerungen halten, beispielsweise die zweijährige Haltefrist eines Fonds. Auf diese Weise konnte zumindest ein Teil des Geldes zurückgeholt werden, wenn Verluste drohten. Alle Anleger, die erst nach Beginn des Gesetzes eingestiegen sind, können dies nicht – die Haltefrist muss beachtet werden.

Banken sehen ihre Produkte dennoch nicht gefährdet und haben ihre Anleger darauf vorbereitet, dass es auch mit dem neuen Gesetz attraktive Investitionsmöglichkeiten gibt.

Gleiche Bedingungen für alle

Für Neuanleger sind diese Fristen Standard, darum dürfte es sie kaum interessieren, wie die Regelung zuvor war. Außerdem hat jeder Einzelne sicher einen guten Grund, warum er sich erst mit dem in Krafttreten des neuen Gesetzes dafür entschieden hat, Investitionen zu tätigen. Wohl niemand kann mit Sicherheit sagen, wie die Zukunft für offene Immobilienfonds aussieht. Umso mehr Gewicht haben die Meinungen und Erfahrung anderer – einige repräsentative Beispiel hierfür finden sich zum Beispiel unter swisslife-select-erfahrung.de. Neue Fonds bedeuten auch Gleichheit. Diese Tatsache ist vor allem für Gesellschaften interessant, die den Markt bereits verlassen haben und sich nun Hoffnungen auf eine baldige Rückkehr machen.

Zwei wesentliche Punkte sind zu beachten

Altanleger, die jetzt neue Investitionen tätigen, werden bald erklären können, was das neue Gesetz für sie ausmacht. Für alle gilt: zwei Jahre Mindesthaltefrist und ein Jahr Kündigungsfrist. Ein vorzeitiges Rückholen bereits investierter Gelder ist damit für einen bestimmten Zeitraum ausgeschlossen.

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