Geschlossene Fonds vor dem Aus?

Alternativen zum KG-Modell werden beliebter

(NL/8398662335) Berlin, 25. Juni. Der 22. Juli rückt näher und mit ihm die lang diskutierte Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts“. Die Aussage, mit diesem Stichtag würden geschlossene Fonds schlichtweg vom Markt verschwinden – wie einige Finanzdienstleister derzeit behaupten – ist falsch. Sachwertbeteiligungen wird es auch weiterhin geben. Inwiefern sich deren Ausgestaltung jedoch verändern wird und was dies für interessierte Anleger bedeutet, haben wir in folgendem Pressetext für Sie zusammengefasst.

Schiffe, Immobilien, Windparks und Passagierflugzeuge – über geschlossene Fonds wurde schon so manches Großprojekt finanziert: „Sachwertinvestitionen in Form von Kommandit-Beteiligungen richten sich ihrer Struktur nach an erfahrene Anleger, die sich hohe Rückflüsse wünschen, gleichzeitig aber auch gewisse Verlustrisiken in Kauf nehmen können“, erklärt René Krüger, Vorstandsvorsitzender der wallstreet:online capital AG und Gründer des Internetvertriebs FondsDISCOUNT.de. Was bisher allerdings eine Sache zwischen dem Initiator eines geschlossenen Fonds und dem einzelnen Anleger war, soll nun verbindliche Regeln bekommen. Bereits im September 2009 verständigten sich die G20-Staaten auf das Ziel, den Finanzmarkt und seine Akteure künftig stärker zu regulieren. Dieser Beschluss mündete zunächst in die seit Juli 2011 geltende europäische AIFM-Richtline. Diese muss, so die Vorgabe, von den Mitgliedsstaaten der EU bis Juli 2013 in nationales Gesetz umgesetzt werden. Für René Krüger bedeutet diese gesetzliche Regulierung jedoch keineswegs das Aus für geschlossene Fonds. Im Gegenteil – seiner Meinung nach könnte das Gesetz sogar den Weg für einen transparenteren und fairen Umgang mit dem Anleger ebnen: „Der Markt kam lange Zeit ohne Kontrollen aus. Mit den gesetzlichen Anforderungen besteht nun die Chance auf eine Marktbereinigung, ganz ausdrücklich auch in qualitativer Hinsicht. Sobald hier Rechtssicherheit gegeben ist, dürften unternehmerische Beteiligungen sogar für einen größeren Anlegerkreis als bisher interessant werden und der momentan etwas verunsicherte Markt könnte sich wieder beleben.“

Was ändert sich mit der AIFM-Richtlinie?

Die Vorbereitungen zur Umsetzung der „Europäischen Richtlinie für alternative Investmentfonds (AIFM)“ laufen zwischenzeitlich auf Hochtouren. Am 22. Juli 2013 tritt das Gesetz in Kraft, das den Anlegerschutz stärken und die Anlagekategorie „geschlossene Fonds“ in den regulierten Kapitalmarkt integrieren soll. Folgende Änderungen sind zu erwarten: Die Anforderungen an Eigenkapital sowie Transparenz- und Auskunftspflichten werden verschärft. Auch die bisherige Praxis, dass quasi jeder einen geschlossenen Fonds initiieren darf, soll abgeschafft werden – Initiatoren benötigen künftig eine Zulassung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Zusätzlich sollen Vorschriften zum Risiko- und Liquiditätsmanagement den Anlegerschutz erhöhen. „Wir als BaFin-lizenzierter Finanzdienstleister begrüßen diesen Vorstoß hin zu mehr Regulierung. Die aktuell herrschende Unsicherheit macht sich allerdings in einer eher zögernden Haltung auf Seiten der Emissionshäuser bemerkbar“, so René Krüger, der zusammen mit seinem Berliner Team täglich mit Emittenten und Privatanlegern im Gespräch ist. Zwar schickten große Häuser wie beispielsweise Real I.S., Hamburg Trust oder Paribus Capital trotz der anstehenden Änderungen neue KG-Beteiligungen in die Platzierung, bei renommierten Emittenten wie zum Beispiel HIH Hamburgische Immobilienhandlung oder Nordcapital hält man sich mit geschlossenen Fonds dagegen vorerst zurück. Auch der Initiator Buss Capital plant offensichtlich keine aktuellen Fondsbeteiligungen. Stattdessen setzt der Containerspezialist verstärkt auf Direktinvestments und Sachwertanlagen in Form von Namensschuldverschreibungen.

Neuer Produktmantel für Sachwertinvestments

Wer jetzt eine Branche in kompletter Schockstarre vermutet, irrt allerdings: Den Initiatoren geschlossener Fonds wurde schließlich immer schon eine gewisse Innovationskraft zugeschrieben. Zudem sind Assetklassen wie Neue Energien, Immobilien oder auch Flugzeuge für Anleger nach wie vor interessant. Deshalb geht es nun verstärkt darum, diese Substanzwerte in marktgerechte Investmentvehikel zu verpacken. „Ich sehe hier zwei klare Trends: Zum einen werden Direktinvestments an Bedeutung gewinnen, da hier die Forderung nach Transparenz, nachvollziehbaren Verträgen und klar formulierten Investitionsbedingungen bereits erfüllt wird. Zum anderen wird das Thema Festzinsanlagen künftig eine wichtige Rolle spielen“, fasst René Krüger seine Einschätzung zusammen.

Festzinsanlagen erobern den Markt

Ein entscheidender Unterschied zwischen herkömmlichen Beteiligungen in Form einer GmbH & Co. KG und Festzinsprodukten besteht darin, dass sich Anleger über Anleihen, Darlehen oder Genussrechte ebenfalls unternehmerisch engagieren, dabei aber nicht zwangsläufig zum Mit-Unternehmer werden – inklusive entsprechender Chancen und Risiken. Umgekehrt entfallen Stimm- und Mitspracherechte sowie der Anspruch auf Beteiligung am Liquidationserlös. Mit Festzinsanlagen wie Anleihen oder Genussrechten leihen private Anleger einer Gesellschaft stattdessen eine bestimmte Summe und erhalten im Gegenzug einen vorab fest vereinbarten Zinssatz.

Worauf sollten Anleger achten?

Festzinsanlagen bieten dem emittierenden Unternehmen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Daher lohnt sich ein genauer Blick in die Unterlagen:

– In was soll genau investiert werden?

– Zu welchen Bedingungen geben Sie Ihr Darlehen?

– Wie aussichtsreich ist das jeweilige Marktsegment, das Sie mit Ihrem Kapital unterstützen?

Wie bei jeder Kapitalanlage gilt: Wenn zu viele Fragen offen bleiben oder das Investitionskonzept nicht überzeugt, seien Sie skeptisch. Je nach Produkt sind Ihre Rechte als Anleger im BGB, im Schuldverschreibungsgesetz und im konkreten Beteiligungsvertrag geregelt.

Aus für geschlossene Fonds?

Bei allen Unterschieden in den jeweiligen Produktgestaltungen scheinen Festzinsanlagen wie Anleihen oder Genussrechte tatsächlich das Zeug zum neuen Investmenttrend zu haben. Eine aktuelle Marktbefragung der Ratingagentur Scope unter insgesamt 45 Emissionshäusern ergab, dass jedes fünfte Unternehmen künftig Anleihen in sein Produktportfolio aufnehmen möchte. Selbst etablierte Häuser, wie etwa der Dortmunder Initiator Dr. Peters erweitern ihre Produktpalette. Die DSP Realwertanleihe 1 wird von einer eigens gegründeten Gesellschaft der Unternehmensgruppe emittiert und sammelt Geld für den Aufbau eines diversifizierten Sachwertportfolios.

Aus dieser Entwicklung jedoch ein komplettes Aus für die Beteiligungsbranche abzuleiten, wäre falsch. Immerhin zwei Drittel der von Scope befragten Emissionshäuser wollen auch zukünftig geschlossene Fonds an den Markt bringen. Beim Internetservice FondsDISCOUNT.de jedenfalls hat man sich schon frühzeitig auf die Veränderungen eingestellt, betont René Krüger: „Wir waren nicht nur mit die ersten, die den Anspruch an eine ausgewogene Darstellung der über uns vertriebenen Anlageprodukte umgesetzt haben – dies beinhaltet eben auch den Hinweis auf bestimmte Anlagerisiken, auch wenn wir damit vielleicht weniger marktschreierisch als die Mitbewerber auftreten – , sondern stellen interessierten Anlegern künftig auch aktuelle Angebote aus dem Festzinsbereich vor. Wer über FondsDISCOUNT.de zeichnet, kann sich wie gewohnt auf höchstmögliche Rabatte bei Verzicht auf Beratung verlassen. Unser Geschäftsmodell hat sich in den vergangenen Jahren einfach bewährt und wird durch diese neue Entwicklung lediglich um festverzinste Anlageprodukte erweitert.“

Rabattierte Festzinsanlagen finden Sie ab jetzt unter folgendem Link:

http://www.fondsdiscount.de/beteiligungen/festzinsanlage/

Bei Rückfragen zu unserem Angebot oder unseren Services sprechen Sie uns gerne an!

Pressekontakt:

wallstreet:online capital AG

René Krüger, Michaelkirchstraße 17 / 18, 10179 Berlin

Tel: 030 2757764-00, E-Mail: r.krueger@wo-capital.de

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