Genussrechte – Anlage mit Risiko

Genussrechte sind eine der weniger bekannten Anlageformen. Manche Unternehmen, beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, nutzen Genussrechtskapital zur Unternehmensfinanzierung. Sie können damit die Finanzierung über Banken oder die Börse umgehen.

Beteiligung ohne Stimmrecht

Wirtschaftlich betrachtet nehmen Genussrechte eine Zwischenstellung zwischen Eigen- und Fremdkapital ein. Schuldrechtlich handelt es um Anleihen. Tatsächlich räumen Genussrechte ihren Inhabern aber eher Rechte wie bei einer Beteiligung ein – mit einem wesentlichen Unterschied: Stimmrechte sind mit ihnen nicht verbunden. Die Ausgestaltung kann sehr flexibel erfolgen, es gibt kaum Rahmenvorschriften. Üblicherweise sind Genussrechte befristet, mit einem gewinnabhängigen Kupon ausgestattet, nehmen am Verlust eines Unternehmens teil und werden im Insolvenzfall erst nach den übrigen Gläubigern befriedigt.

Höhere Rendite für höheres Risiko

Genussrechtsinhaber tragen daher ein höheres Anlagerisiko als normale Gläubiger. Dies wird in der Regel mit einer attraktiven Verzinsung bzw. Gewinnbeteiligung vergütet. Die Rendite liegt deutlich über herkömmlichen Anleihen mit vergleichbarer Laufzeit. Sind die Genussrechte als Wertpapiere – Genussscheine – ausgestaltet, können sie auch an der Börse gehandelt werden. Das setzt allerdings einen funktionsfähigen Markt voraus.

Risikobewusst investieren

Wer auf Genussrechte setzt, sollte sich des besonderen Risikos bewusst sein. Eine eingehende Analyse des Emittenten empfiehlt sich. Das ist der beste Weg, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.


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