Für einen Verein Steuerbefreiung beantragen
Berlin - Wer sich für eine gute Sache in einem Verein engagiert, kann für den Verein eine Steuerbefreiung beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass sich aus der Vereinssatzung ein steuerlich begünstigtes Ziel ergibt - zum Beispiel die Förderung des Umweltschutzes.
«Der Verein ist dann von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit und kann auch Spendenbescheinigungen ausstellen», erläutert Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler und verweist auf ein Schreiben der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen (OFD NRW).
Die Steuerbefreiung ist demnach zum Beispiel auch für sogenannte foodsharing-Vereine möglich. Dort setzen sich Menschen gegen die Verschwendung von Lebensmitteln ein. Meist wollen die Mitglieder, andere Menschen für das Thema sensibilisieren, noch genussfähige Lebensmittel rett